Wohnanlage: Installation von Wallboxen bleibt problematisch

Trotz Reform des Gesetzes

Wohnanlage: Installation von Wallboxen bleibt problematisch
Der ADCC empfiehlt, an einer Wallbox mit 11 oder 22 kW zu laden. © Fiat

Rechtlich sollte die Installation einer Wallbox in Wohnanlagen eigentlich kein Problem mehr sein. In der Realität gibt es dabei aber nach wie vor Probleme.

Trotz 2020 eingeführter Erleichterungen im Wohnungseigentumsgesetz stehen viele E-Fahrer weiterhin vor einer komplexen Gemengelage von Problemen, wenn sie in Mehrparteien-Wohnanlagen Wallboxen installieren wollen.

In einer vom ADAC beauftragten Umfrage berichten E-Auto-Käufer und -Nutzer, die als Mieter oder Eigentümer in Mehrfamilienhäusern wohnen, von unvermindert hohen Umsetzungshürden.

Probleme bei Planung und Umsetzung

In der Umfrage klagten 57 Prozent der Befragten über Probleme bei Planung und Organisation von Ladelösungen innerhalb von Hausgemeinschaften. 31 Prozent empfinden zudem die Abstimmung innerhalb der Eigentümergemeinschaft als schwierig. 45 Prozent würden sich wünschen, auf einen Beschluss innerhalb der Eigentümergemeinschaft verzichten zu können. Erschwerend kommt für eine Mehrheit (56 Prozent) hinzu, eine passende technische Lösung zu finden. Rund die Hälfte hadert zudem mit den hohen Kosten. Rund zwei Drittel sehen den Preis als entscheidend bei der Wahl der Ladelösung an.

Für 59 Prozent sind Probleme mit der Finanzierung eine Hürde. 24 Prozent gaben zudem an, Mühe zu haben, einen Elektriker zu finden. 22 Prozent der Befragten wünscht sich eine Komplettlösung aus einer Hand, die Information, Planung, Montage, Betrieb und Abrechnung abdeckt.

Angesichts der weiterhin bestehenden Hürden und Probleme fordert der ADAC die Bundesregierung auf, rechtliche und bauliche Hindernisse zu beseitigen, die den Ausbau von Ladeinfrastruktur behindern. Zudem müssten die im Masterplan Ladeinfrastruktur vorgesehenen Maßnahmen zur Ertüchtigung und Digitalisierung von Hausanschlüssen sowie die Evaluation und Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) umgesetzt werden.

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