Kaufprämie: Neue Förderrichtlinien für 2023

Plug-in-Hybride gehen leer aus

Kaufprämie: Neue Förderrichtlinien für 2023
Ein E-Auto an einer Ladestation. © dpa

Ende des Jahres läuft die Förderung für Plug-in-Hybride aus, die Fördersumme für reine E-Autos wird reduziert. Die Änderungen im Überblick.

Wer sich ein neues E-Auto zulegt, konnte sich bislang über einen stattlichen Zuschuss von bis zu 9000 Euro von Bund und Hersteller freuen. Damit ist ab 2023 aber Schluss. Für das kommende Jahr müssen sich Käuferinnen und Käufer eines elektrifizierten Neuwagens auf Neuregelungen einstellen.

Denn ab dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Förderrichtlinie mit reduzierten Prämien vom Bund. So gibt es etwa für Plug-in-Hybride von dieser Seite gar keinen Zuschuss zum Kaufpreis mehr.

Wie hoch ist die Fördersumme ab 2023?

Laut Bundeswirtschaftsministerium wird der Bundesanteil ab Januar auf maximal 4500 Euro reduziert, wobei die endgültige Höhe vom Kaufpreis abhängt. Die volle Fördersumme gibt es für Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro. Stromer, die über 40 000 und bis 65.000 Euro kosten, erhalten noch 3000 Euro.

Fahrzeuge über dieser Preisgrenze sind nicht förderfähig. Zum staatlichen Umweltbonus hinzu kommt wie bisher noch ein Herstelleranteil von 50 Prozent, so dass E-Auto-Käufer ab Januar 2023 also im besten Fall einen Zuschuss in Höhe von 6750 Euro erhalten können.

4500 Euro nur in 2023.

Die ab Januar geplante Förderung gilt nur für das Jahr 2023, anschließend wird die Förderhöhe weiter reduziert. Ab dem Jahr 2024 wird die Fördersumme sich auf 3000 Euro belaufen. Ab dem übernächsten Jahr werden aber nur noch Elektroautos mit einem Nettolistenpreise von bis 45.000 Euro gefördert. Sind die Fahrzeuge teurer, gibt es keine Förderung mehr.

Welche Antriebe werden gefördert?

Gefördert werden ab 2023 nur noch reine E-Autos und Brennstoffzellenautos. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht regelmäßig eine Liste förderfähiger E-Autos, die aktuell knapp 1000 Modelle umfasst. «Diese Liste wird ständig entsprechend der Neufahrzeuge am Markt aktualisiert», sagt Andreas Hölzel vom ADAC. Auf die Liste kommen aber nur Fahrzeuge, die unterhalb der Preisgrenze von derzeit 60.000 Euro netto liegen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Hier ändert sich zum 1. Januar erst einmal nichts. Jeder kann im neuen Jahr den Umweltbonus beantragen, auch Gewerbetreibende, Stiftungen oder Vereine. Ab dem 1. September, so der ADAC, sind aber nur noch Privatpersonen berechtigt, einen Förderantrag zu stellen.

Wo wird die Förderung beantragt?

Zuständig ist das BAFA. Antragsteller ist immer die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. «Absender des Förderantrags ist also der Kunde, aber die Autohäuser helfen hier oft und bereiten die Papiere entsprechend so vor, dass nur noch unterschrieben werden muss», sagt Busse. Kunden sollten diese Unterlagen aber gut prüfen.

Zulasungsdatum entscheidet

Ausschlaggebend ist tatsächlich das Zulassungsdatum und nicht das Kaufdatum des Autos. «Das ist für viele Kunden schwer nachvollziehbar, wenn sie ein Jahr oder länger auf ihr neues E-Auto warten und dann vielleicht nur noch eine geringere Förderung erhalten, weil die Förderrichtlinie zwischenzeitlich angepasst wurde», so Busse.

Das BAFA wolle mit dieser Regelung aber Betrug vorbeugen und verhindern, dass falsch datierte Anträge eingereicht werden. Das ist mit dieser Regelung nicht möglich, denn der Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.

Zulassungszeitraum mindestens 12 Monate

Nur wer sein E-Auto mindestens zwölf Monate hält, hat Anspruch auf die volle Förderung. Vorher waren es sechs. Wer einen Stromer least, muss den Wagen mindestens 23 Monate fahren, damit der Förderbetrag voll gewährt wird. Bei einer kürzeren Leasingdauer wird der Bonus halbiert: Bei Leasingverträgen bis 23 Monaten gibt es noch 3000 Euro vom Staat. Wer weniger als 12 Monate least, geht leer aus.

Keine Förderung für Plug-in-Hybride

Plug-in-Hybride mit Stecker und zusätzlichem Verbrennermotor fallen ganz aus der Förderung heraus. Steuerliche Vorteile wie die 0,5-Prozent-Regelung für Dienstwagen bleiben aber erhalten.

Förderung von Gebrauchtwagen

Auch für gebrauchte E-Autos kann der Umweltbonus beantragt werden. Allerdings dürfte es schwierig sein, ein tatsächlich förderfähiges Auto zu finden. «So ein gebrauchtes E-Auto darf höchstens 12 Monate erstzugelassen sein und maximal 15 000 Kilometer auf dem Tacho haben», sagt Busse. «Außerdem darf bei der Erstzulassung keine Förderung beantragt worden sein. Diese Kombination wird es in der Praxis kaum geben, daher ist diese Förderung praktisch wirkungslos.»

Fördertopf begrenzt

Die Fördermittel sind endlich. Für 2022 sind fünf Milliarden Euro im Fördertopf gewesen. Für 2023 gibt es nur noch 2,1 Milliarden, für 2024 mit 1,3 Milliarden Euro noch weniger. «Einen Rechtsanspruch auf den Umweltbonus gibt es nicht, daher können Verbraucher auch leer ausgehen», sagt Hölzel. (dpa)

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