AVD: Jetzt an Winterreifen denken

Mindestprofiltiefe beachten

Der Spätsommer lässt noch keine Gedanken an Winterreifen aufkommen. Doch es wird Zeit zum Reifenwechsel, wie der Automobilclub von Deutschland mahnt.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät trotz der spätsommerlichen Temperaturen an den Reifwechsel zu denken. „Von Oktober bis Ostern sind Winterreifen sicherheitsrelevant“, teilte der AvD am Mittwoch mit.

Wie der Automobilclub hinzufügte, sollten die Winterreifen bereits vor dem ersten Schneefall aufgezogen werden. Bereits Ende der Woche soll es in den Mittelgebirgen zu den ersten Schneeschauern kommen.

Autofahrer sollten deshalb jetzt auch ihre im Keller eingelagerten Reifen prüfen, ob sie beschädigt oder abgenutzt sind. Dabei sollte vor allem auf das Alter und die Profiltiefe der Pneus geachtet werden. Der AvD rät, nicht mit weniger als vier Millimetern Profil unterwegs zu sein. Zugleich fordert der AvD die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen anzuheben.

Laut der Straßenverehrs-Zulassungs-Ordnung sind momentan 1,6 Millimeter Profil vorgeschrieben. Nach Auffassung des AvD ist dieser Wert jedoch viel zu niedrige angesetzt. Denn abgefahrene Winterreifen büßen ihren Leistungsvorsprung ein und sind ein Sicherheitsrisiko, vor allem bei Nässe, Schnee und Matsch. Sie haften schlechter und der Bremsweg wird länger.

Auf Alter der Winterreifen achten

Auch das Alter hat Einfluss auf die Sicherheit. Von daher sollten reifen, die älter als sechs Jahre sind, nicht mehr genutzt werden. Das Alter der Reifen können Autofahrer an der so genannten DOT-Nummer an der Reifenflanke ablesen. Hier geben die letzten vier Ziffern Aufschluss über die Kalenderwoche und das Herstellungsjahr. So steht beispielsweise 1511für die 15. Woche im November 2011. Wer neue Winterreifen benötigt, kann sich am aktuellen Winterreifentest des ADAC orientieren, bei dem immerhin ein Drittel der getesteten Pneus gut abschnitt.

Wer es versäumt, auf Winterreifen umzusatteln muss mit saftigen Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Winterreifenpflicht rechnen. „Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen erwischt wird, muss 40 Euro Strafe zahlen“, so der AVD. Lesen Sie hierzu auch den aktuellen Bußgeldkatalog auf der Autogazette. (AG/FM)

Haben Sie schon Winterreifen aufgezogen? Nehmen Sie teil an unserer Umfrage, siehe rechte Randspalte.

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