Für dieses Jahr droht Absturz bei der THG-Prämie

Für dieses Jahr droht Absturz bei der THG-Prämie
Die finanziellen Vorteile für E-Fahrer fallen zunehmend bescheidener aus. © Kia

Seit Anfang 2022 profitieren E-Auto-Fahrer in Deutschland von der THG-Quote. Jetzt gelten diverse Einschränkungen. Und die Zahlungen sinken.

Ende 2023 hat die Bundesregierung die üppige staatliche Förderung für den E-Autokauf überraschend eingestellt. Andere finanzielle Vorteile bleiben E-Fahrern hingegen erhalten. Dazu gehört neben der Befreiung von der Kfz-Steuer auch die bislang recht lukrative THG-Prämie. Nutzer von E-Autos und anderen E-Fahrzeugen konnten dank dieser in 2022 und 2023 stattliche Summen von 250 bis rund 400 Euro steuerfrei einstreichen. Für dieses Jahr deutet sich ein Absturz auf eher zweistelliges Niveau an. Auch einige weitere Änderungen gibt es.

Zu letzteren gehört eine bereits 2023 eingeführte Fristverkürzung. Im ersten Jahr 2022 war es noch bis Ende Februar des Folgejahres möglich, Anträge für den THG-Quotenhandel beim Umweltbundesamt einzureichen. In diesem Jahr endet der Termin am 15. November 2024. Beim Vermittler sollte man als E-Auto-Nutzer den Antrag hingegen bis Ende Oktober stellen. Wer übrigens mit dem Gedanken spielt, sein E-Auto bald zu verkaufen oder etwa das Ende eines Leasing-Vertrags bevorsteht, sollte zeitnah vor einem Halterwechsel einen Antrag stellen. In diesem Fall hat nämlich der erste Antragssteller den alleinigen Anspruch auf die THG-Quote für 2024. Ein neuer Halter darf anschließend keinen zweiten Antrag stellen und muss sich bis zum Folgejahr gedulden.

Kleinkrafträger unter 11 kW ausgeschlossen

Bei der THG-Quote werden sich E-Auto-Fahrer 2024 mit zweistelligen Beträgen begnügen müssen. Foto: SP-X

Darüber hinaus wurde ein 2022 noch bestehendes Schlupfloch für Nutzer von elektrischen Kleinkrafträdern, die maximal 45 km/h schnell fahren, gestopft. Eigentlich waren diese für den THG-Handel nicht vorgesehen. Wer seinen Einspur-Stromer jedoch als Kraftfahrzeug angemeldet hatte, konnte dennoch am THG-Quotenhandel teilnehmen. Mittlerweile ist diese Fahrzeuggattung für die Prämie ausgeschlossen. Lediglich für elektrische Motorräder und Roller mit mehr als 11 kW (15 PS) Leistung bleibt diese Option hingegen weiter bestehen. Ebenfalls für den THG-Quotenhandel qualifiziert sind E-Busse und E-Nutzfahrzeuge der Klassen N2, N3, M3 und E-Flotten sowie im Laderegister gemeldete Ladesäulen.

Die Prämienhöhe dürfte deutlich niedriger ausfallen als in den Vorjahren. Für die Berechnung der THG-Quote 2022 war der Strommix aus dem Jahr 2020 mit vergleichsweise viel klimafreundlichem Windstrom Berechnungsgrundlage, was wiederum für hohe THG-Quoten gesorgt hat. Zwischenzeitlich ist im deutschen Strommix der Anteil fossiler Energieträger gestiegen, weshalb E-Autos schmutziger als noch vor zwei Jahren eingestuft werden.

Darüber hinaus wurde herkömmlicher Biosprit aus landwirtschaftlichem Anbau vergangenes Jahr gedeckelt, sogenannte „Fortschrittliche Biokraftstoffe“ aus Abfällen hingegen nicht. Von diesen ist das Angebot 2023 ungewöhnlich stark gestiegen, was wiederum Mineralölkonzerne dazu bewogen hat, hier zu investieren statt in E-Auto-Zertifikate. Allerdings gibt es den Verdacht, dass es sich bei den vor allem aus China importierten Ökokraftstoffen zumindest teilweise um falsch deklarierten Biosprit handeln könnte.
So oder so schauen E-Auto-Fahrer aktuell beim THG-Quotenhandel in die Röhre. Die Zahl der Vermittler ist wieder etwas überschaubarer geworden, denn einige von ihnen haben 2023 Insolvenz angemeldet. Etliche E-Fahrer mussten deshalb um ihre Zahlung bangen. Die übrigen Vermittler stellen mittlerweile deutlich bescheidenere Summen als noch in den Vorjahren in Aussicht – oft nur noch 50 bis 100 Euro. (SP-X)

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