Pop-up-Radwege: Senatsverwaltung legt Beschwerde ein

Beschwerde wird eingelegt

Pop-up-Radwege: Senatsverwaltung legt Beschwerde ein
Ein Pop-up-Radweg in Berlin-Mitte. © dpa

Das Verwaltungsgericht hat die Pop-up-Radwege in Berlin als rechtswidrig eingestuft. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) wird gegen das Urteil Beschwerde einlegen.

Wie die SenUVK  mitteilte, wird man beim Oberverwaltungsgericht zudem die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde beantragen.

Aus Sicht der Senatsverwaltung habe das Verwaltungsgericht in seiner Eil-Entscheidung „grundsätzliche Fragestellungen“ nicht hinreichend gewürdigt. Deshalb bedürfe es einer „Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, um auch in Zukunft Rechtssicherheit für das weitere Vorgehen bei Anordnungen von Radwegen zu erhalten“.

Die Senatsverwaltung ist nach wie vor der Auffassung, dass die Pop-Up-Radwege rechtmäßig angeordnet und hinreichend nach den Erfordernissen des Paragraphen 45 der Straßenverkehrsordnung begründet worden seien. Für die Senatsverwaltung würde durch die Pop-up-Radwege „kein anderer Verkehrsteilnehmender in seinen Grundrechten verletzt“. Von daher zeigt sich die Senatsverwaltung zuversichtlich, dass die „Pop-Up-Radwege“ in Berlin Bestand haben werden,

Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichte Berlin vom Montag Die sogenannten Pop-up-Radwege, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und einige Bezirke während der Corona-Pandemie einrichten ließen, sind nach einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig. Sie müssen demnach wieder entfernt werden.

Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und die Anordnung zwingend notwendig sei, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Montag mit. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverkehrsverwaltung nicht dargelegt, sondern sei fälschlich davon ausgegangen, sie müsse sie nicht begründen. Zudem könne die Pandemie nicht zum Anlass für solche Anordnungen genommen werden, da sie nichts mit der Verkehrslage zu tun habe. Die Eilentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Klage der AfD

Der AfD-Abgeordnete und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek hatte im Juni gegen die Einrichtung von acht neuen, kurzfristig angelegten Fahrradwegen in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg geklagt. Später gebaute, neue Radwege sind von dem Urteil nicht betroffen.

Das Urteil richtet sich nicht grundsätzlich gegen neue Radwege. Es stellt nur die fehlende notwendige Begründung von konkreten Gefahren an bestimmten Stellen fest. Möglicherweise kann also die Senatsverkehrsverwaltung später auch Radwege mit einer erneuten und besseren Begründung wieder einrichten. Nun bleibt abzuwarten, wie das Oberwaltungsgericht die Eilentscheidung der Vorinstanz beurteilt. (AG/dpa)

Keine Beiträge vorhanden

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein
Bitte geben Sie Ihren Namen ein