Die so genannten Feinstaubplaketten werden ab Ende November auch bei den Hauptuntersuchungen (HU) kontrolliert. Im schwersten Fall könnte dann sogar die „TÜV-Plakette“ verwehrt werden.
Die für die Umweltzonen wichtigen Feinstaubplaketten sind ab Ende November Bestandteil der Hauptuntersuchungen (HU). Darauf weist die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) hin.
Falsche Farbe führt zur Verweigerung der HU-Plakette
Die vor fast sieben Jahren eingeführten Plaketten müssen auf der Beifahrerseite hinter der Windschutzscheibe kleben und das aktuelle Kennzeichen des Pkw tragen. Ist dies nicht der Fall, so vermerkt der Prüfingenieur einen geringen Mangel.
Verwendet der Halter jedoch eine falsche Farbe, die sich nach der Emissionsklasse und bei Dieselfahrzeugen zusätzlich noch nach der jeweiligen Partikelminderungsstufe richtet, stuft der Prüfer diese als erheblichen Mangel ein. Das hat zur Folge, dass die neue HU-Plakette verweigert wird. (AG)