Die DOT-Nummer gibt Sicherheit

Kauf von Winterreifen

Beim Kauf von Winterreifen sollte man auf jeden Fall auf die DOT-Nummer achten. Sie gibt Aufschluss über das Alter der Pneus.

Vor dem Aufziehen bereits benutzter Winterreifen überprüfen Autohalter besser die «DOT»-Nummer. Diese seit einigen Jahren vierstellige Zahlenfolge auf der Flanke zeigt an, wann die Reifen gefertigt wurden - und damit indirekt auch, ob sie noch benutzt werden können oder ausgetauscht gehören. Das erläutert der Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt. «2304» etwa bedeutet: Der Reifen wurde in der 23. Kalenderwoche des Jahres 2004 hergestellt. Winterreifen, die älter als sechs Jahre sind, sollte der Autobesitzer austauschen, empfiehlt der AvD.

Profiltiefe wichtig

Aber auch mit neueren Fabrikaten geht es besser nicht mehr auf die Straße, wenn die Profiltiefe geringer ist als 4 Millimeter, wie die Experten raten. Bis auf den gesetzlichen Mindestwert von 1,6 Millimeter sollten die Winterreifen dem entsprechend also bei weitem nicht heruntergefahren werden. Denn je geringer die Profiltiefe ist, desto schlechter ist die Haftung auf winterlichen Straßen, und desto länger wird der Bremsweg.

Beim Kauf neuer Winterreifen greifen Verbraucher am besten auf Fabrikate mit der sogenannten S-Kennzeichnung zurück. Das «S» steht für «Sound» und garantiert, dass der Reifen im Hinblick auf sein Abrollgeräusch ein festgelegtes Level nicht überschreitet. Vom 1. Oktober an dürfen Händler nur noch ganz bestimmte Reifen ohne die Kennzeichnung verkaufen. Wer dann als Kunde solche Pneus erwirbt, muss allerdings zunächst noch keine Strafe befürchten.

Rechtzeitig umrüsten

Grundsätzlich gehört das Auto nicht erst dann umgerüstet, wenn schon Minusgrade herrschen und Schnee fällt. «Von O bis O», also «von Oktober bis Ostern», lautet die einfach zu merkende Antwort auf die Frage, wie lange verantwortungsvolle Fahrer in unseren Breitengraden mit Winterreifen unterwegs sind.

Nach wie vor besteht in Deutschland keine Pflicht zum Aufziehen von Winterreifen. Schon seit 2006 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Autofahrern allerdings vor, mit einer der Witterung angepassten Ausrüstung zu starten. Wer das nicht tut, indem er etwa bei Glätte auf die richtigen Reifen verzichtet, riskiert Ärger bei einem Unfall, der bei aufgezogenen Winterpneus nachweislich nicht passiert wäre. (dpa/tmn)

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