Alkoholverbot für Fahranfänger geplant

Geht es nach dem Bundesverkehrsministerium, dann dürfen Fahranfänger zukünftig nicht mehr unter Einfluss von Alkohol am Steuer sitzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf existiere bereits.

Das Bundesverkehrsministerium will Fahranfängern das Fahren unter Alkoholeinfluss untersagen. Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat nach Informationen des Auto Clubs Europa (ACE) einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Bußgeld bei Verstoß

Nach Informationen des ACE geht es in dem Entwurf darum, dass Fahranfänger künftig beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht unter Alkoholeinfluss stehen dürfen. Diese Vorschrift gelte unabhängig vom Alter des Fahranfängers für die gesamte Dauer der zweijährigen Probezeit nach Erwerb des Führerscheins, berichtet der ACE am Mittwoch.

Verstößt man gegen diese Regelung, dann wird ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro fällig. Zudem erhält man zwei Punkte in Flensburg. Auf die Bestrafung durch ein Fahrverbot will der Minister offenbar verzichten. Die vorgesehene Ahndung bewege sich im «untersten sanktionsrechtlichen Bereich», zitierte der ACE aus der Begründung des Gesetzentwurfs.

Keine Promille-Grenze

Innerhalb des Gesetzentwurfs sei indes keine Promille-Grenze festgelegt worden. Die Vorschrift ist nach Einschätzung von ACE-Verkehrsrechtsexperten absichtlich so formuliert worden, da auch ohne Blutprobe oder Atemalkoholanalyse der Beweis einer verkehrswidrigen Alkoholisierung geführt werden kann. Von der Einführung einer «Null-Promille-Grenze» will der Gesetzgeber nach Darstellung des ACE aus messtechnischen und medizinischen Gründen absehen.

«Auch wenn das Gesetz Regelungslücken enthält und Bedenken auslösen kann, wird hier doch das richtige Signal gesetzt und deutlich gemacht, dass für Führerscheinneulinge »Fahren und Trinken« prinzipiell unvereinbar ist», heißt es in einer Stellungnahme des ACE. Mit einer Inkraftsetzung des Gesetzes sei bereits in diesem Sommer zu rechnen, glaubt der Club.

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