Gefährlicher Blindflug

Plötzliche auftretende Nebelfelder

Autofahrer sollten sich gerade jetzt auf plötzlich auftretende Nebelfelder einstellen. Zur eigenen Sicherheit sollte das Tempo deutlich reduziert werden.

Mit Dunst- und Nebelfeldern müssen Autofahrer gerade in den frühen Morgenstunden verstärkt rechnen. Die Felder können dann urplötzlich auftreten und die Sicht beeinträchtigen. Nicht selten führen sie zu schweren Unfällen und Massenkarambolagen im Berufsverkehr. Umso wichtiger ist eine umsichtige Fahrweise.

Tempo reduzieren

Tritt Nebel auf, ist die Geschwindigkeit umgehend zu drosseln und der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug zu vergrößern. Denn im Nebel werden Entfernungen und Geschwindigkeiten schnell falsch eingeschätzt, die Sinne des Fahrers sind "vernebelt." Bei einer Sichtweite unter 50 Metern darf die Geschwindigkeit höchstens 50 km/h betragen, unabhängig davon, ob man auf der Landstraße oder der Autobahn unterwegs ist. Der Mindestabstand sollte genauso groß sein wie der Tacho in Metern, also bei Tempo 50 auch 50 Meter.

Die am Straßenrand stehenden Leitpfosten dienen dabei als Orientierung. An den Rückleuchten des Vordermanns sollte sich dagegen nicht orientiert werden, da dies zu dichtem Auffahren verleitet. Wird der Nebel noch dichter und die Sicht dementsprechend schlechter, muss das Tempo weiter reduziert werden. Gegebenenfalls ist vorübergehend auf einem Parkplatz anzuhalten, bis sich der Schleier lichtet. Denn laut Straßenverkehrsordnung darf nur so schnell gefahren werden, wie es die Sicht zulässt.

Abblendlicht einschalten

Spätestens bei den ersten Sichtbeeinträchtigungen gehört das Abblendlicht eingeschaltet. Auch die Nebelscheinwerfer dürfen sofort aktiviert werden, wenn Nebel, aber auch starker Regen die Sicht behindern. Die Nebelschlussleuchte ist dagegen ausschließlich bei einer durch Nebel beeinträchtigten Sichtweite unter 50 Metern einzuschalten, sonst droht ein Bußgeld. Bessern sich die Sichtverhältnisse, ist die Schlussleuchte umgehend auszuschalten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Auch bei Kolonnenfahrten in der Stadt oder im Stau müssen die grellen, roten Lichter laut dem TÜV Rheinland wieder deaktiviert werden. (mid)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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