Kartellamt kritisiert Autogeschäft von Google

Kartellamt kritisiert Autogeschäft von Google
Volvo setzt im EX90 auf Google Android-System. © Volvo

Das Autogeschäft von Google wird vom Bundeskartellamt kritisch beäugt. Es geht um die Dienste, die der Internetgigant für die Infotainmentsysteme der Fahrzeuge nur gebündelt anbietet.

Wie die Wettbewerbshüter in einer vorläufigen Einschätzung verringerten sich dadurch die Chancen der Wettbewerber, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben. Dem Digitalkonzern droht nun das Verbot bestimmter Geschäftsgebaren.

Die wichtigsten Komponenten in Googles Automotive-Software sind der Kartendienst „Google Maps“, eine für das Auto optimierte Variante des „Play Stores“ für Apps sowie der Sprachassistent „Google Assistant“. Dazu kommt ein auf Android basierendes Betriebssystem, das Android Automotive Operating System (AAOS), für das Fahrzeug-Infotainment.

Immer mehr Hersteller integrieren Google-Dienste

Aktuell integrieren immer mehr Autohersteller dieses Software- und Service-Paket in ihre Fahrzeuge, da es bei Bedienung und Funktionsumfang den von ihnen selbst entwickelten Systemen oft überlegen ist. Der IT-Konzern bietet Fahrzeugherstellern die drei Dienste laut Bundeskartellamt allerdings grundsätzlich nur als Bündel an und macht weitere Vorgaben für die Präsentation dieser Dienste im Infotainmentsystem, damit diese bevorzugt genutzt werden.

Nach Einschätzung der Behörde verstößt das Bündeln der Dienste gegen das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB). Google hat nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Kann der Konzern seine Geschäftspraktiken nicht sachlich rechtfertigen, muss er sie beenden.

Darüber hinaus geht die Behörde weiterhin der Frage nach, ob auch Googles Bedingungen zur Nutzung des Kartendiensts „Google Maps“ gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Diese könnten sich negativ auf den Wettbewerb bei Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen auswirken, weil Anbietern von Kartendiensten dadurch die Entwicklung leistungsfähiger Alternativen erschwert wird. Aktuell werden die Aussagen der Verfahrensbeteiligten dazu ausgewertet. (SP-X)

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