Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn erhoben. Doch ein Prozess wegen mutmaßlichen Betrugs vor dem Landgericht Braunschweig verzögert sich.
Zunächst wolle das Gericht weitere Fragen klären lassen, hieß es am Freitag aus Kreisen der Verfahrensbeteiligten. So gebe es eine Reihe von Faktoren, die die Entscheidung über die Zulassung der Anklage hinausschieben könnten. Die „Bild am Sonntag“ hatte unter anderem berichtet, die zuständige Kammer habe ein Gutachten gefordert. Das Gericht erklärte, einen Beschluss hierzu gebe es noch nicht.
Beobachter rechneten bisher damit, dass der Prozess gegen Winterkorn und vier weitere angeklagte Führungskräfte im ersten Quartal 2020 anlaufen könnte. Nach Informationen der Zeitung soll nun jedoch die Staatsanwaltschaft nacharbeiten.
Richter wollen Akten sichten
Auch wollten die Richter Akten aus anderen Ermittlungsverfahren sichten. Das Landgericht teilte dazu mit: „Da das Ermittlungsverfahren mit Anklageerhebung abgeschlossen ist, ist die Staatsanwaltschaft für den weiteren Verfahrensgang nicht mehr zuständig. Die Zuständigkeit liegt jetzt allein beim Gericht.“
Die Anklage gegen den früheren VW-Vorstandsvorsitzenden war Mitte April erhoben worden. Es geht um den Vorwurf des schweren Betrugs und des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Manipulationen an den Abgaswerten von Millionen Dieselautos. Eine Wirtschaftsstrafkammer aus drei Richtern prüft seither, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Nach Angaben des Braunschweiger Landgerichts kann eine genaue „zeitliche Prognose zur Dauer des Zwischenverfahrens derzeit nicht getroffen werden“.
Neue Vorwürfe haltlos
Im Rahmen des Dieselskandals waren zuletzt neue Manipulationsvorwürfe gegen VW aufgekommen. Der SWR hatte unter Berufung auf interne VW-Dokumente berichtet, auch Dieselmotoren mit der modernen und schärferen Abgasnorm Euro-6 enthielten ein Programm, das erkenne, ob sich das Fahrzeug gerade auf einem Prüfstand befindet.
Diese Vorwürfe wurden dann indes vom Autobauer als auch vom Bundesverkehrsministeriums zurückgewiesen. «Unzulässige Abschalteinrichtungen konnten nicht festgestellt werden – auch nicht in Gestalt einer unzulässigen Zykluserkennung», hatte dazu ein Ministeriumssprecher gesagt. (dpa)