Porsche hat vor Gericht einen weiteren Sieg gegen die Schadensersatzklage einiger amerikanischer Hedgefonds errungen. Die Fonds können nun noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Die Porsche Automobil Holding SE hat vor Gericht zum fünften Mal in Folge eine Schadensersatzklage abwehren können. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies am Donnerstag die Schadensersatzklage einiger amerikanischer Hedgefonds in Höhe von 1,2 Milliarden Euro ab.
Porsche sieht sich bestätigt
Nach den Abweisungen der Schadensersatzansprüche durch die Landgerichte Stuttgart und Braunschweig haben die Kläger nun nur noch die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Die Porsche SE hingegen sieht sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Die Summe von 1,2 Milliarden Euro setzt sich zusammen aus angeblichen Leerverkäufen sowie Swap- und Optionsgeschäften in Stammaktien der Volkswagen AG im Jahr 2008. Im Zuge der Übernahmeschlacht mit VW sehen sich die Anleger getäuscht.
Porsche unter dem damaligen Vorsitzenden Wendelin Wiedeking hatte zunächst verneint, VW zu übernehmen, verfolgte diesen Plan Monate später aber dann doch. Die Kurse schossen in die Höhe. Anleger, die auf sinkende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Genau das forderten die Fonds zurück. Nach Ansicht des Gerichts hat Porsche in dem Zusammenhang allerdings keine «grob unrichtigen Auskünfte» gegeben. (AG)