BMW und VW sehen sich einer Prüfung durch die EU-Kommission wegen staatlicher Zuschüsse für zwei Werke in Sachsen gegenüber. Die Wettbewerbshüter gehen der Frage nach, ob die europäischen Regeln eingehalten wurden.
Die EU-Kommission nimmt staatliche Beihilfen für die Autowerke von Volkswagen und BMW in Sachsen unter die Lupe. Die Brüsseler Wettbewerbshüter eröffneten am Mittwoch ein entsprechendes Prüfverfahren. Man müsse klären, ob die europäischen Regeln eingehalten werden, teilte die Behörde mit.
Eine solche Untersuchung sagt aber noch nichts über das Ergebnis aus. Sollten die Finanzspritzen unzulässig sein, dürfen die Unternehmen sie nicht erhalten oder müssen sie zurückzahlen.
Finanzspritzen für Werke in Sachsen
Auf den Prüfstand kommt zum einen ein öffentlicher Zuschuss von 83,7 Millionen Euro, der für die Modernisierung des VW-Werks in Zwickau geplant ist. Europas größter Autobauer will dort seine Verfahren zur Herstellung von Klein- und Mittelklassewagen umstellen und dafür insgesamt 700 Millionen Euro investieren. Der Konzern betonte, dass es sich hierbei um ein Routineverfahren und nicht um Kontrollen wegen eines Verdachts auf Unregelmäßigkeiten handele.
«Die Basis ist ein regulärer, normaler Prozess, wie ihn das europäische Recht erfordert», hieß es in Zwickau. Die Gelder seien schon 2009 im Rahmen eines regionalen Wirtschaftsförderprogramms in Sachsen beantragt worden. Sie würden dafür eingesetzt, Produktions- und Umwelttechnologien voranzubringen und Jobs zu sichern. Im Rahmen ihrer «üblichen Vorgehensweise» habe die Brüsseler Kommission nun das Hauptprüfverfahren zu den Investitionszuschüssen gestartet. «Es gibt noch keine Entscheidung der Kommission in diese oder jene Richtung.»
Bei BMW begutachtet die EU-Behörde eine Hilfe von 46 Millionen Euro, die Deutschland für die Produktion von Elektroautos im Leipziger BMW-Werk gewähren will. Dabei geht es um das batteriebetriebene Modell i3 und das Hybridfahrzeug i8. Insgesamt beläuft sich das Investitionsvorhaben auf 368 Millionen Euro. Ein BMW-Sprecher sagte, es sei ein «normaler Vorgang», dass die Kommission staatliche Beihilfen prüfe.
Für staatliche Beihilfen in strukturschwächeren Gebieten wie Ostdeutschland gelten bestimmte EU-Regeln. Kriterien sind die Marktanteile des Unternehmens, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Folgen für Konkurrenten.
Die EU-Kommission genehmigte zugleich 219 Millionen Euro an Beihilfen für ein Investitionsvorhaben des US-amerikanischen Chipfertigers Globalfoundries in Dresden. Damit könne die Firma ihre Anlagen ausbauen. Die Beihilfe sei angemessen und sichere Jobs, entschied die EU-Kommission. (dpa)