Weitere Anklage im VW-Korruptionsprozess

Der Prozess gegen den ehemaligen VW-Betriebsrat Klaus Volkert beginnt in dieser Woche. Nun wurde auch eine Anklage gegen dessen Stellvertreter erhoben.

Im VW-Skandal um Korruption und Lustreisen für Betriebsräte hat die Braunschweiger Staatsanwaltschaft kurz vor Beginn des Prozesses gegen Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert eine weitere Anklage erhoben. Dem ehemaligen Stellvertreter Volkerts, Bernd Sudholt, wird Beihilfe zur Untreue in vier Fällen vorgeworfen, teilte die Justiz am Montag mit. Der 61-jährigen Sudholt soll zwischen 2001 und 2003 bei Auslandsreisen auf Kosten von VW die Leistungen von Prostituierten in Anspruch genommen haben. Dabei sei ein Schaden von 3575 Euro entstanden. Der Beschuldigte habe bislang jede Teilhabe an dieser Art von «Beiprogramm» bestritten, so die Behörde.

Strafbefehl abgelehnt

Sudholt war zunächst ein Strafbefehl angeboten worden, der ihm eine öffentliche Hauptverhandlung erspart hätte. Voraussetzung ist dabei aber, dass die angebotene Strafe angenommen wird. Eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe kann auf diesem Weg verhängt und damit ein Prozess vermieden werden. Im Fall von Sudholt habe die Justiz aber die Rückmeldung erhalten, dass er einen Strafbefehl nicht akzeptiert und deshalb nun Anklage erhoben, sagte ein Behördensprecher.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass Sudholt zum sogenannten «inneren Zirkel» derjenigen gehört hat, die an derlei Vergnügungen teilnehmen konnten. Die Anklage benennt 24 Zeugen, deren Aussagen die Vorwürfe bestätigen sollen. Sudholt selbst habe bisher stets betont, das Programm der einzelnen Reisen sei so anstrengend gewesen, dass ein Interesse an Prostituierten nicht bestanden habe. Über die Zulassung der Anklage und Eröffnung eines Prozesses entscheidet nun das Amtsgericht Wolfsburg. Ein Verfahren gegen Sudholt werde aller Voraussicht nach aber erst im nächsten Jahr stattfinden.

Prozess gegen Volkert ab Donnerstag

Die VW-Affäre war im Sommer 2005 ins Rollen gekommen. Insgesamt war gegen 14 Personen ermittelt worden. Gegen sechs Personen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz war im ersten Prozess nach einem umstrittenen Justiz- «Deal» zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie rund 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Gegen zwei Schlüsselfiguren des Skandals - den einstmals mächtigen Betriebsratschef Klaus Volkert und den früheren Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer - beginnt an diesem Donnerstag vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess. Volkert und Gebauer müssen sich wegen Anstiftung zur Untreue und Untreue verantworten. Ein Urteil soll nach den derzeitigen Planungen am 24. Januar 2008 fallen. (dpa)

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