IG Metall will Reste des VW-Gesetzes retten

IG Metall und Betriebsrat wollen retten, was noch zu retten ist. Beide fordern eine Neufassung des VW-Gesetzes gemäß europäischem Recht.

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das VW-Gesetz für unwirksam erklärt hat, wollen Belegschaftsvertreter und IG Metall zumindest Teile der Rechte des Landes Niedersachsens bei der Kontrolle des Unternehmens retten. Der Vorsitzende des VW-Konzernbetriebsrats, Bernd Osterloh, stellte in Wolfsburg fest, der EuGH habe «lediglich einzelne Bestimmungen des Gesetzes moniert». Das Gremium fordere daher «die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, das Gesetz europarechtskonform anzupassen». Es bestehe kein Grund, die Regelung insgesamt in Frage zu stellen, meinte Osterloh.

Der EuGH hatte am Morgen geurteilt, das seit 1960 bestehende VW-Gesetz verstoße gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs innerhalb der Gemeinschaft. Er gab damit einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik statt. Das VW-Gesetz war im Zuge der Privatisierung des VW-Konzerns geschaffen worden und sieht unter anderem vor, dass ein Anteilseigner auf der Hauptversammlung nur 20 Prozent der Stimmrechte ausüben darf - egal, über wie viele Aktien er tatsächlich verfügt.

Kapital wichtiger als Beschäftigte?

Für Betriebsratschef Osterloh muss auch nach der EuGH-Entscheidung sicher gestellt werden, dass das Land Niedersachsen zwei Sitze im VW-Aufsichtsrat erhält. Das diene dem «Schutz wichtiger nationaler Industrien», sagte er zur Begründung. Den Bund forderte er auf, durch eine Neufassung des Gesetzes seine Verantwortung gegenüber den mehr als 300.000 Beschäftigten des Autoherstellers wahrzunehmen. Zugleich verwies er auf die «wichtige Schutzregel», nach der Produktionsstätten nicht ohne die Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtrat verlegt werden dürften. Sie seien vom obersten europäischen Gerichtshof nicht beanstandet worden.

Der für Niedersachsen zuständige Bezirksvorsitzende der IG Metall, Hartmut Meine, kritisierte die Entscheidung aus Luxemburg. Durch sie würden «die Interessen des Kapitalmarktes höher bewertet als die der Beschäftigten und des Landes». Auch Meine forderte vom Bund sowie von der Landesregierung unter Christian Wulff (CDU) eine europarechtskonforme Neufassung. Dem schloss sich der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Jürgen Peters, an.

Porsche hält sich bedeckt

Volkswagen erwägt indes, die Unternehmenssatzung zu ändern, wie ein Sprecher sagte. Sie entspricht in wesentlichen Teilen den Regelungen des VW-Gesetzes. Auch die Bundesregierung sicherte zu, das VW-Gesetz möglichst rasch so zu ändern, dass es den Vorgaben aus Brüssel entspreche.

Mit der Entscheidung es EuGH war im Wesentlichen gerechnet worden. Der Klageerfolg der EU-Kommission macht auch den Weg für den Sportwagenhersteller Porsche frei, der wahrscheinlich eine Mehrheit an VW zusammenkaufen will. Momentan ist der Stuttgarter Hersteller mit rund 31 Prozent größter Einzelaktionär vor dem Land Niedersachsen. Das knapp 21 Prozent der Anteile direkt hält. Offiziell hält sich Porsche bei den VW-Plänen bedeckt. (AG)

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