Porsche kämpft wegen der verlorenen Übernahmeschlacht mit VW juristisch an zahlreichen Fronten. In den USA zeigen die Stuttgarter nun die Zähne und wehren sich gegen Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe.
Von Stefanie Koller
Nach dem Willen von Porsche soll die Klage von Investmentfonds in den USA auf Schadenersatz in Milliardenhöhe wegen angeblicher Kursmanipulation abgewiesen werden. Ein entsprechender Antrag sei bei einem New Yorker Gericht eingereicht worden, teilte das Unternehmen am Mittwoch in Stuttgart mit. Die Schwaben wehren sich gegen die Vorwürfe, die Öffentlichkeit über die wahren Absichten bei der geplanten VW-Übernahme getäuscht zu haben. Außerdem halten sie das US-Gericht für nicht zuständig.
Entscheidung im kommenden Jahr
Die Investmentfonds hatten die Porsche Automobil Holding SE sowie den ehemaligen Vorstandschef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter Anfang des Jahres verklagt. Sie werfen ihnen Falschinformation und Marktpreismanipulation vor. Dadurch hätten die Fonds Einbußen durch Kursverluste erlitten. Nach Medienberichten geht es um mehrere Milliarden US-Dollar Schadenersatz.
Ob die Schwaben sich nun mit ihrem Antrag durchsetzen, oder die Klage zugelassen wird, soll erst in den nächsten Monaten feststehen. Es wird damit gerechnet, dass das Gericht bis spätestens Mitte Januar 2011 darüber entscheidet.
Vorwurf nicht ausreichend begrünet
Durch die Klage und einen möglichen Prozess könnte sich die geplante Verschmelzung von Porsche und VW verzögern. Die Stuttgarter hatten sich bei der ursprünglich geplanten Übernahme von VW verhoben und sollen nun schrittweise in den VW-Konzern integriert werden. Wiedeking und Härter mussten im Juli 2009 ihren Hut nehmen.
Die Porsche SE weist in dem Antrag zurück, die Öffentlichkeit über die wahren Absichten bei VW getäuscht zu haben. Die Aussagen hinsichtlich der Beteiligung an VW hätten nie die Möglichkeit ausgeschlossen, dass der Anteil an den Wolfsburgern auf 75 Prozent ausbaut werde, heißt es in dem Antrag. Die Klagen zeigten nicht hinreichend, dass die Porsche SE strafbare falsche Angaben gemacht habe. Auch der Vorwurf der Marktmanipulation sei nicht ausreichend begründet.
Überprüfung der Zuständigkeit
Porsche hatte Ende Oktober 2008 mitgeteilt, insgesamt Zugriff auf gut 74 Prozent der VW-Stammaktien zu haben und damit ein Kursfeuerwerk ausgelöst. Händler, die geliehene VW-Aktie in Hoffnung auf sinkende Kurse verkauft hatten, waren von Aufstockung der Anteile und Optionen von Porsche überrascht worden. Dadurch waren plötzlich weniger VW-Aktien im Markt frei als die Händler zur Rückgabe an die Leihgeber zurückkaufen mussten. Die Folge war eine panische Jagd auf die Volkswagen-Papiere, der Aktienkurs schoss zwischenzeitlich auf über 1000 Euro.
Außerdem argumentieren die Stuttgarter, das US-Gericht sei nicht zuständig. Der Fall solle in Deutschland geklärt werden. Die VW-Aktien seien nicht an einer US-Börse gelistet und die Kläger hätten auch nicht gesagt, dass sie VW-Aktien in den USA gekauft oder verkauft haben, heißt es in dem Antrag. Der Fall betreffe deutsches Recht, deutsche Wertpapiere und deutsche Märkte. Die deutschen Behörden überprüften bereits ähnliche Vorwürfe, schreibt Porsche.
Auch Staatsanwaltschaft unterwegs
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte bereits im August 2009 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Marktmanipulation beim Übernahmekampf zwischen VW und Porsche eingeleitet. Geklärt werden soll die Frage, ob Porsche im Zuge des Einstiegs bei Volkswagen Anleger und Akteure an der Börse möglicherweise falsch informierte und die Kursentwicklung unzulässig beeinflusste. Erste Zwischenergebnisse sollen nach Angaben der Ermittler Ende 2010 oder Anfang 2011 präsentiert werden. (dpa)