Winterreifen-Pflicht: Die einen so, die anderen so

Winterreifen-Pflicht: Die einen so, die anderen so
In Deutschland gilt keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht. © Michelin

In Deutschland gilt Winterreifenpflicht je nach Situation. In anderen Ländern Europas wird das Thema sehr unterschiedlich gehandhabt.

In Deutschland sind Winterreifen nur bei winterlichem Wetter vorgeschrieben. In anderen Ländern kann das anders sein: Wer ins europäische Ausland fährt, sollte sich zuvor über jeweils gültigen Winterreifenregeln informieren. Sonst drohen teure Knöllchen.
In Deutschland schreibt der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte nur dann fahren dürfen, wenn alle Räder mit geeigneten Winterreifen ausgerüstet sind. Diese müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern haben sowie das Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke aufweisen. Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Andere Länder, andere Sitten

In Österreich müssen Autofahrer laut ADAC im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Als Mindestprofiltiefe sind für Pkw 4 Millimeter vorgeschrieben. Alternativ sind auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zulässig – allerdings nur auf Straßen mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisdecke. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro rechnen.

Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht zu Winterreifen. Aber der Gesetzgeber schreibt dort vor, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug jederzeit beherrschen und er seine „Vorsichtspflichten“ nachkommen muss. Autofahrern drohen daher Bußgelder von umgerechnet etwa 105 Euro, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern oder in einen Unfall verwickelt werden.

Zum Teil drohen saftige Geldbußen

Wer die Grenze zu Italien überquert, sollte auf die Straßenschilder achten. Da es keine landesweite verbindliche Regelung zu einer Winterreifenpflicht gibt, entscheiden die Provinzen selbst, welche Vorschriften gelten. In Südtirol etwa sind Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben, auf der Brennerautobahn A22 und im Stadtgebiet Bozen allerdings sind vom 15. November bis 15. April grundsätzlich Winterpneus Pflicht. Wer ins Aosta-Tal fahren will, muss ab dem 15. Oktober und ebenfalls bis zum 15. April Winterreifen aufgezogen haben. Die Bußgelder, die bei Missachtung der Vorschriften fällig werden, können mehrere hundert Euro betragen.

Seit November 2021 besteht in Frankreich unter bestimmten Bedingungen Winterreifenpflicht bis Ende März. Die Regelung gilt für Gebirgsregionen wie die Alpen, das Zentralmassiv und die Vogesen sowie auf Korsika. Zusätzlich kann auch für andere Gebiete durch das Aufstellen von entsprechenden Schildern eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 135 Euro rechnen. Die Behörden können zudem die Weiterfahrt untersagen. (SP-X)

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