Wer bei der Hauptuntersuchung (HU) festgestellte Mängel nicht innerhalb eines Monats beseitigt und die Reparatur nachweist, riskiert eine erneute HU und doppelte Kosten, sagt die Dekra.
Mehr als jedes fünfte Fahrzeug schafft die Hauptuntersuchung (HU) nicht im ersten Anlauf. Das berichtet die Prüforganisation Dekra in einer Mitteilung. Demnach mussten 2014 knapp 23 Prozent aller von DEKRA geprüften Pkw noch einmal beim Sachverständigen vorgestellt werden, um eine neue Plakette zu bekommen. Am häufigsten führten Mängel an Lichttechnik oder Elektrik, Bremsanlage, Achsen, Räder, Reifen und im Bereich Umwelt zu einer Nachuntersuchung.
Wiederholung im Versäumnisfall
Die Dekra weist drauf hin, dass laut Paragraf 29 Straßenverkehrs Zulassungs-Ordnung (StVZO) der Halter die festgestellten Mängel unverzüglich beheben lassen muss. Der Autofahrer sei verpflichtet, spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung das Fahrzeug erneut vorzuführen. Lässt er diese Frist verstreichen, wird eine erneute Hauptuntersuchung erforderlich. Das ist auch dann der Fall, wenn der Autofahrer den HU-Prüfbericht nicht vorlegen kann. (AG)