Die Deutsche Umwelthilfe wird von vielen als Abmahnverein bezeichnet. Doch ist ihr Vorgehen rechtsmissbräuchlich? Nein, findet der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der BGH in Karlsruhe am Donnerstag in einem Urteil fest. (Az. I ZR 149/18)
Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Der Geschäftsführer hatte die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma von der DUH abgemahnt wurde. Das Unternehmen hatte im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert.
DUH hat Fahrverbote durchgesetzt
Die Umwelthilfe ist auch deshalb umstritten, weil sie in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Das tut sie als Umweltschutzorganisation. Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf sie außerdem Unternehmen abmahnen und verklagen, die gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen – genauso wie die Verbraucherzentralen oder der Deutsche Mieterbund.
Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Daraus erzielte die DUH zuletzt gut ein Viertel ihrer Einnahmen, laut jüngstem Jahresbericht knapp 2,2 Millionen Euro 2017.
Haben Gerichte ernsthafte Zweifel, ob eine Organisation zu Recht als „qualifizierte Einrichtung“ geführt wird, können sie das Bundesamt für Justiz zur Überprüfung auffordern.
Urteil hat sich abgezeichnet
In der Verhandlung im April hatte sich abgezeichnet, dass die Richter dafür keinen Anlass sehen. Die Gegenseite wirft der Umwelthilfe außerdem vor, mit den Überschüssen aus ihren Klage- und Abmahnaktivitäten politische Kampagnen querzufinanzieren.
Der Anwalt der DUH hatte in den Vorinstanzen die Angriffe nach der Verhandlung als politisch motiviert bezeichnet. Die Umwelthilfe gehe ihren satzungsgemäßen Aufgaben nach und arbeite gemäß den Vorgaben. (dpa)