Ein Feuerwerk sieht schön aus. Doch nicht selten kommt es zu Silvester durch die Böllerei zu Schäden geparkten Fahrzeugen.
Vor diesem Hintergrund bangen nicht wenige Pkw-Besitzer um ihr Fahrzeug. Zwar muss man sich bei frei verkäuflichen Feuerwerkskörpern keine Sorgen machen: Sofern sie korrekt angewendet werden, hinterlassen ausgebrannte Raketen, die aufs Autodach fallen, keine größeren Schäden. Doch nicht jeder Böller wird sachgemäß abfeuert.
Manche Zeitgenossen machen sich einen „Spaß“ daraus, sie aus kurzer Entfernung direkt aufs Auto abzufeuern. Im Idealfall parkt man sein Fahrzeug in dieser Nacht nicht an belebten Straßen und Plätzen, die für Feierlichkeiten genutzt werden.
Schmauchspuren am Lack
Nicht immer steht Absicht hinter dem „Beschuss“. In Wohngegenden, in denen viele Menschen wohnen, fliegen viele Raketen und Böller umher; die Wahrscheinlichkeit, dass ein Auto getroffen wird, ist hoch. Sollten die Feuerwerkskörper auf Fahrzeugen explodieren, können sie unschöne Schmauchspuren, kleine Verbrennungen oder Explosionslöcher im Lack provozieren. Auch manches Autofenster hat durch umherfliegende Pyrotechnik Schaden genommen. Die meisten dieser Spuren lassen sich mit Seifenlauge, Poliermittel oder Lackstift wegzaubern.
Wer allerdings auf Nummer sicher gehen will, parkt sein Auto am besten abseits vom Trubel. Am sichersten steht es in einer Garage. Wer keine eigene hat, weicht für diese eine Nacht auf ein öffentliches Parkhaus aus. Steht auch dieses nicht zur Verfügung, sollte man in einer möglichst menschenleeren Gegend parken. Recht ruhig geht zum Jahreswechsel zum Beispiel in Gewerbegebieten zu. Möglicherweise fällt dort eine ausgebrannte Rakete aufs Dach, doch das Schadenspotenzial solcher Irrläufer ist gering.
Teilkaskoversicherung springt ein
Wird am nächsten Morgen ein Feuerwerksschaden entdeckt, wird es schwer, einen Verantwortlichen ausfindig zu machen. Ist der Verursacher bekannt, kommt in der Regel dessen private Haftpflichtversicherung für eine Reparatur auf. Kann kein Verursacher ermittelt werden, springt für Explosions- und Brandschäden sowie Glasbruch die Teilkaskoversicherung des Autobesitzers ein. Für Lack- und Verdeckschäden durch Böller sowie Vandalismus benötigt man hingegen den Schutz einer Vollkasko-Police.
Mit dem Neujahrsmorgen sind aber nicht alle Gefahren vorbei: Vor der ersten Fahrt im neuen Jahr sollten Autofahrer sich auf jeden Fall noch einmal den Auspuff und die Reifen anschauen. Denn es kommt immer wieder vor, das vorbeiziehende Feierende nachts Knaller in Auspuffrohre stecken. Außerdem sollte man darauf achten, dass vor und hinter den Reifen keine Flaschen liegen, denn deren Scherben können die Pneus beim Losfahren nachhaltig beschädigen. (SP-X)