Keine Milde bei Alkoholfahrten

Urteil des Bundesgerichtshofes

Keine Milde bei Alkoholfahrten
Wer volltrunken Auto fährt, verliert den Versicherungsschutz. © dpa

Der Bundesgerichtshof kennt bei Alkoholfahrten keine Milde. Wer volltrunken sein Fahrzeug bewegt, verliert seinen Versicherungsschutz, stellten die Karlsruher Richter fest.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt hart bei Alkoholfahrten: Wer volltrunken Auto fährt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das entschieden die Karlsruher Richter in einem nun veröffentlichten Urteil. Damit stärkten sie erneut die Interessen von Versicherern.

Unfall mit 2,1 Promille

Ein Mann war mit mehr als 2,1 Promille Alkohol im Blut in eine Grundstücksmauer gefahren. Als er seiner Versicherung den Schaden meldete, zahlte diese zunächst, wollte dann aber das Geld zurück. Sie berief sich dabei auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung: Danach kann die Versicherungsleistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden.

Eine Kürzung auf Null sei in Ausnahmefällen möglich, wenn der Autofahrer so fahrlässig sei, dass man ihm schon fast eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt unterstellen müsse, so die Richter jetzt. Außerdem sei immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles nötig (Az. IV ZR 251/10). Der BGH hatte bereits in einem ähnlichen Fall ein vergleichbares Urteil gefällt. (dpa)

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