Kurzer Check vor Hauptuntersuchung schont die Nerven

Kurzer Check vor Hauptuntersuchung schont die Nerven
Geschafft: Ein Prüfer bringt die neue Plakette am Nummernschild an. © dpa

Der Weg zum TÜV ist gerade für die Besitzer von alten Autos mit einem unguten Gefühl verbunden. Doch etwas Vorbereitung vor der Hauptuntersuchung macht einen entspannter.

Jedes Auto muss regelmäßig zum TÜV, wie es umgangssprachlich heißt. Gemeint ist die Hauptuntersuchung (HU). Die kann aber von verschiedenen Prüforganisationen wie Dekra, KÜS, GTÜ oder eben auch Tüv-Organisationen durchgeführt werden.

Ein Neuwagen ist erstmals nach drei Jahren dran, danach steht die HU für Privat-Pkw alle zwei Jahre an. Sie soll sicherstellen, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, erläutert der ADAC.
Dabei gehe es vor allem um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Zur HU gehört auch eine Abgasuntersuchung (AU), in der überprüft wird, ob das Auto nicht zu viele Abgase ausstößt.

Reifencheck geht einfach

Wer sich unsicher ist, ob sein Wagen die HU ohne Mängel überstehen wird, kann vorab selbst einige Punkte auf der Prüfliste abhaken. Dazu ist nicht gleich die Fahrt in eine Werkstatt notwendig.

«Geprüft wird beispielsweise, ob die Nummernschilder gut sichtbar und sicher befestigt sind, ob Innen- und Außenspiegel funktionsfähig sind und ob das Reifenprofil noch bei mindestens 1,6 Millimeter liegt», sagt Melanie Mikulla vom ADAC. Was oft vergessen wird: Ein Fahrzeug muss mit allen eingetragenen Anbauteilen vorgestellt werden. Dazu zählen etwa auch eine abnehmbare Anhängerkupplung oder Zusatzsitze. «Wer mit einem E-Auto oder einem Plug-in-Hybriden zur Hauptuntersuchung fährt, muss auch das Ladekabel an Bord haben», ergänzt Mikulla.

Geld sparen kann auch, wer die komplette Beleuchtung vorab einem Check unterzieht. Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug müssen einwandfrei funktionieren, erinnert Thorsten Peter von der Prüforganisation KÜS.

Banale Mängel vermeiden

Bestimmte Papiere dürfen zum Prüftermin nicht fehlen. «Mit dabei sein muss auf jeden Fall die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der frühere Fahrzeugschein, sowie der AU-Nachweis, falls die Abgasuntersuchung schon vorab in einer Werkstatt durchgeführt wurde», sagt Wolfgang Sigloch von Dekra.

Wurden Veränderungen am Auto durchgeführt, zum Beispiel Räder in Sondergrößen oder ein anderer Schalldämpfer montiert, müssen auch hierfür die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden. Notiert der Prüfer Mängel auf dem Prüfbericht, handelt es sich nicht selten um eher banal scheinende Dinge wie ein fehlendes Warndreieck.

Keine Prüfplakette gibt es, wenn erhebliche Mängel festgestellt werden – dazu zählen etwa ein defekter Gurt oder eine defekte Frontscheibe. Während solche Dinge jeder Autofahrer durch eine einfache Sicht- und Funktionsprüfung vorab überprüfen kann, hilft bei versteckteren Mängeln, etwa an den Bremsen, nur die Werkstatt.

Mängel umgehend beheben

Die orangene HU-Plakette gilt bis Ende 2019. Foto: Dekra
Autofahrer mit orangener HU-Plakette haben bis Ende 2019 Zeit. Foto: dpa

Stellt der Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Auto erneut vorgestellt werden. Wichtig ist, zu dieser Nachuntersuchung alle Papiere mitzubringen, sonst wird es noch teurer. «Dazu gehört auch der Bericht der vorangegangen HU, denn ansonsten wird eine komplett neue Prüfung fällig», sagt Sigloch.

Grundsätzlich müssen alle bei der HU festgestellten Mängel umgehend behoben werden. Das gelte sowohl für geringe Mängel, bei der man die Plakette trotzdem erhält, als auch für schwerwiegende Mängel, wegen derer das Prüfzeichen verweigert wurde.

«Im letzteren Fall hat der Fahrzeughalter einen Monat Zeit, um die Behebung der Mängel im Rahmen der Nachuntersuchung zu belegen», sagt Sigloch. Wobei viele Bundesländer diesen Zeitraum aktuell aufgrund der Corona-Pandemie auf zwei Monate ausgedehnt hätten. (dpa)

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