Bußgeld für die Warmlaufphase

Tipp vom Verkehrsklub Deutschland

Kratzen ist in diesen Tagen nicht nur notwendig, sondern auch erwünscht, weil ökologisch sinnvoll. In jedem Fall ist die Scheibenenteisung ein Härtetest für die Festigkeit von Autofahrers neuem Umweltbewusstsein.

Wer sein vereistes Auto im Stand warmlaufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Darauf weist der Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin hin. Besser ist es daher, zunächst die zugefrorenen Scheiben freizukratzen und erst danach den Motor zu starten.

Vorzug für die Standheizung

Abgesehen von drohenden Bußgeldern sprechen laut VCD weitere Gründe gegen das Warmlaufenlassen: Die Umwelt wird belastet, das Motorengeräusch nervt die Anwohner und der Motor wird unnötig strapaziert, ohne dass er tatsächlich auf Betriebstemperatur kommt. Das Aggregat - und damit auch der Fahrzeuginnenraum - wird dagegen schneller warm, wenn Autofahrer nach dem Starten sofort losfahren oder zum Vorwärmen eine Standheizung einbauen lassen. (dpa)

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