Rückruf-Aktionen: Wer nichts tut, riskiert Ärger

Rückruf-Aktionen: Wer nichts tut, riskiert Ärger
Eine Rückruf-Aktion mag ungelegen kommen, doch ignorieren sollte man diese Maßnahme nicht. © SP-X

Die Chance, vom Hersteller in die Werkstatt gebeten zu werden, ist nicht klein. Verweigert man sich einem Rückruf, droht die Stilllegung.

Immer wieder wird in den Medien über neue Fahrzeug-Rückrufe berichtet, von denen in einigen Fällen sogar mehrere Millionen Autos betroffen sind. Angesichts von aktuell fast 60 Millionen in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen ist die Chance für einen Rückruf also gar nicht einmal klein. Kommt eine solche Einladung zum Werkstatttermin, sollte man diese besser nicht ignorieren.

Hintergrund für die Rückrufe in Deutschland ist das Produktsicherheitsgesetz, das die Hersteller von Autos beziehungsweise deren Importeure in die Pflicht nimmt, sollte ein Modell schwerwiegende Mängel aufweisen. Geht davon eine Gefahr aus, sind die Hersteller laut Gesetz dazu verpflichtet, die verantwortlichen Mängel zu beheben.

Handelt es sich um einen freiwilligen Rückruf, wird dieser in der Regel vom Hersteller initiiert, allerdings zugleich vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) überwacht. Geht das KBA allerdings davon aus, dass ein Produktverantwortlicher eine durch Mängel drohende ernste Gefährdung nicht sicherstellt, wird der Rückruf durch die Behörde angeordnet. In beiden Fällen werden die Autohersteller über das KBA-Register mit den aktuellen Adressen der Halter betroffener Fahrzeuge versorgt, die dann in der Regel vom Hersteller angeschrieben und informiert werden. Wer glaubt, von einer Rückruf-Aktion betroffen zu sein, jedoch kein entsprechendes Anschreiben erhält, sollte sich an den Hersteller oder Importeur wenden.

Meist besteht eine Gefahr für die Sicherheit

Rückrufe werden vor allem durchgeführt, weil sicherheitsrelevante Mängel etwa bei den Bremsen, Fahrwerk, Antrieb oder Airbags vorliegen, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder Umwelt ausgeht. Da man als Halter für einen verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges Sorge tragen muss, wird man in einem solchen Fall dem Rückruf also ernst nehmen müssen. Nach entsprechender Reparatur wird die Vertragswerkstatt den Hersteller informieren. Damit ist die Maßnahme abgeschlossen.

Wer auf ein erstes Schreiben vom Hersteller nicht reagiert, wird in der Regel noch zwei weitere Male schriftlich zum Werkstattbesuch aufgefordert. Reagiert der Halter dennoch nicht und bleibt das Problem am Fahrzeug weiter bestehen, wird der Hersteller hierüber das Bundesamt informieren, das wiederum die zuständige Zulassungsstelle benachrichtigt. In diesem Fall folgt von dort eine Ankündigung zur Betriebsuntersagung. Spätestens jetzt sollte der Halter schnell reagieren, um einer Stilllegung des Fahrzeugs zuvorzukommen.

Jährlich zehntausende Zwangsstilllegungen

Diese wird nämlich bis zu 300 Euro teuer. Die Plakette wird entfernt und das Fahrzeug verliert die Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Jährlich sind von solchen Zwangsstilllegungen im Rahmen von KBA-Rückrufen mehrere zehntausend Fahrzeuge betroffen. Wer ein Rückrufschreiben für ein kürzlich verkauftes oder verschrottetes Auto bekommt, sollte dem Absender die Adresse des neuen Besitzers mitteilen oder über die Verschrottung informieren.

Bei KBA-Rückrufen werden die Kosten der Reparatur in vielen Fällen vom Hersteller übernommen. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist er ohnehin dazu verpflichtet. Greift diese nicht mehr, übernehmen Hersteller oft aus Imagegründen die Kosten einer solchen Maßnahme. Der Zeitaufwand wird dagegen nicht erstattet. Auch Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hat der Halter nicht. (SP-X)

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