Auffahrender Fahrer schuldlos

Unfall bei Spurwechsel

Kommt es bei einem Spurwechsel zu einem Unfall, dann fiel die Haftungsfrage häufig zu Ungunsten des Auffahrenden aus. Doch das ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zukünftig anders.

Wer nach einem Spurwechsel auf der Autobahn mit einem nachfolgenden Fahrzeug kollidiert, haftet grundsätzlich allein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor, über das die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 23/2009) berichtet. Der sogenannter Anscheinbeweis spreche in diesen Fällen dafür, dass der Fahrspurwechsler unaufmerksam gewesen sei (Az.: 13 U 106/08).

Beweispflicht nicht erbracht

Das Gericht wies die Schadenersatzklage eines Mannes ab. Der Kläger war der Ansicht, der auffahrende Autofahrer sei schuld, weil er zu schnell gewesen sei. Das OLG entschied aber, den Auffahrenden treffe überhaupt keine Schuld. Denn der Kläger habe keinen Nachweis erbracht, dass er seinen Spurwechsel sorgfältig vorgenommen habe. (dpa/tmn)

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