Bahn und Fahrrad: Kombi mit kleinen Tücken

Bahn und Fahrrad: Kombi mit kleinen Tücken
Klappbare Fahrräder lassen sich meist problemlos in einer Ecke oder in den Gepäckbereichen abstellen. © Brompton

Erst in den Zug, dann aufs Rad. Wer klimafreundlich reisen will, wählt dieses Modell. Allerdings klappt das nicht immer problemfrei.

Die Bahn und viele andere Eisenbahnverkehrsunternehmen erlauben und ermöglichen in der Regel ihren Fahrgästen die Mitnahme von Fahrrädern. Allerding nur ein Bike pro Person und nur „handelsübliche“ Zweiräder. Das schließt Pedelecs mit ein. Zulassungspflichtige und damit in der Regel über 25 km/h schnelle S-Pedelecs sind hingegen ausgeschlossen.

Wer ein Fahrrad in Fernzügen mitnehmen will, sollte bei der Reisebuchung gezielt nach Verbindungen suchen, die eine Mitnahme erlauben. In der Regel gehört dann zum Zug mindestens ein spezieller Wagon mit Fahrradsymbol. Die Plätze dort sollten reserviert werden (9 Euro). Sind alle belegt, ist auch das Mitnahme-Kontingent erschöpft. In diesem Fall bleiben aber noch Bike-Sharing-Angebote am Ziel.

Falträder gelten als kostenfreies Gepäck

Gratis ist die Fahrradmitnahme für Inhaber der Bahncard 100. Falträder indes lassen sich meist problemlos in einer Ecke abstellen. Sie gelten dann als kostenfreie Gepäckstücke. Vor allem für Pendler kann sich die Investition in ein Klapprad lohnen. Ebenfalls unentgeltlich ist die Faltrad-Mitnahme in der Regel in den Zügen des Nahverkehrs. Wer in diesen hingegen ein reguläres Fahrrad transportieren will, kann dies auch spontan ohne Reservierung, allerdings muss in fast allen Fällen zusätzlich zum Personen- noch ein Fahrradticket gelöst werden. Hier gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen und Preise. Sind die Züge voll, gibt es keine Mitnahmegarantie.

Die Bahn verlangt, dass Fahrräder keine Fluchtwege sowie Ein- und Ausgänge versperren. Außerdem sollte das Fahrrad gegen Wegrollen oder Umfallen gesichert sein. Auch wenn es verführerisch leer auf den Bahnsteigen zugehen mag: Generell ist es hier verboten, sich aufs Fahrrad zu schwingen. (SP-X)

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