Bei einem Unfall im Ausland sind die Abläufe ähnlich wie in Deutschland. Fremdsprachige Schriftstücke sollten allerdings nicht unterschrieben werden.
Sieben von zehn Deutschen fahren mit dem Auto in den Urlaub. Nicht wenige davon auch über die Grenzen der Heimat hinaus nach Österreich, Italien oder Frankreich. Dabei reist die Unfallgefahr natürlich mit. Wer im Ausland in einen Crash verwickelt wird, sollte einige Dinge beachten.
Immer erst Unfallstelle absichern
Grundsätzlich sollte man sich nach einem Verkehrsunfall im Urlaubsland natürlich zunächst ähnlich verhalten, wie zuhause. Also Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen. Danach müssen Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden.
Dann jedoch wird´s speziell: Denn diese Daten lassen sich auf dem Europäischen Unfallbericht eintragen, der neben einer Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes in jedem Fahrzeug vorhanden sein sollte. Der Europäische Unfallbericht ist in vielen Ländern ein anerkanntes Formular zur Aufnahme von Verkehrsunfällen und wird von Behörden und Versicherungen als Beweismittel anerkannt. Er ist online in mehreren Sprachen als Download erhältlich.
Arzt unverzüglich aufsuchen
Angaben zur Haftpflichtversicherung des Unfallgegners finden sich in einigen Ländern wie beispielsweise Italien oder Frankreich, auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Gibt es Unfallzeugen, sollten Autofahrer deren Namen und Anschrift ebenfalls notieren. Außerdem muss die Unfallsituation fotografiert werden. Die Polizei ist auf jeden Fall zu verständigen, wenn es jemand verletzt worden ist, ebenso bei hohem Sachschaden, bei Streitfragen zwischen den Beteiligten oder wenn eine Unfallflucht vorliegt.
Darüber hinaus rät der ADAC, keine unverständlichen oder fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschrieben und auch bei vermeintlich kleineren Verletzungen noch im Unfall-Land einen Arzt aufzusuchen. Denn für die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche kann ein Attest hilfreich sein. (SP-X)