Was man wissen muss

Abwrackprämie

Die Umwelt- oder Abwrackprämie für Altfahrzeuge ist an einige Bedingungen geknüpft. Die derzeit bekannten wichtigsten Fragen sind in folgendem Überblick zusammengefasst.

Wer kann einen Antrag stellen?

Den Antrag kann jede Person stellen, die zuletzt ein mindestens neun Jahre altes Auto über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatte. Dabei müssen der Halter des alten Fahrzeuges und der Zulasser des neuen Autos oder Jahreswagens auf jeden Fall ein und dieselbe Person sein. Der Betreffende kann den Antrag auch über den Autohändler stellen. Sein Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und dann auch entschieden.

Ansonsten kann die staatliche Abwrackprämie nur noch im Internet beantragt werden. Seit dem 30. März gilt ein neues Verfahren. Bisher mussten Autokäufer beim Antrag auf die 2500 Euro Umweltprämie unter anderem nachweisen, dass ihr alter Wagen verschrottet wird und das neue Fahrzeug bereits zugelassen ist. Jetzt kann die Prämie auch reserviert werden, indem der verbindliche Kauf des neuen Autos nachgewiesen wird - zum Beispiel mit einem Kaufvertrag. Solche Kunden landen dann in einer Warteschlange.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Der Dacia Sandero 1.4 mit 75 PS gibt es mit Umweltprämie für 5000 Euro. Foto: AG/Flehmer

Das alte Auto muss zum Stichtag der Regelung am 14. Januar 2009 mindestens neun Jahre alt gewesen sein. Das neue Auto muss ein Neu- oder Jahreswagen sein, die Abgasklasse Euro IV erfüllen und in Deutschland zugelassen werden. Der Neuwagen wird zum ersten Mal in Deutschland zugelassen oder war als Jahreswagen zuvor im Besitz eines in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händlers oder Kfz-Herstellers. Neben dem Kauf soll nach dem gegenwärtigen Stand auch das Leasing unter die Bedingungen fallen.

Wie muss die Verschrottung nachgewiesen werden?

Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung eines gemäß der Altfahrzeugverordnung anerkannten Demontagebetriebes. Die Verwertung muss im Zeitraum vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009 erfolgt sein.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?

Der Ford Ka 1.2 ist mit Umweltprämie künftig 7.250 Euro günstig. Foto: AG/Flehmer

Wichtig sind das Original des Verschrottungsnachweises vom Demontagebetrieb sowie der Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller.

Ab wann gilt die Umweltprämie?

Stichtag ist der 14. Januar 2009 für den Kauf und die Erstzulassung des Neu- oder Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009. Eine Einigung über eine Aufstockung ist beretis beschlossen, muss aber auf höchster Ebene noch abgesegnet werden.

Wie erfolgt die Bearbeitung der Anträge?

Für die Umweltprämie sind durch die Bundesregierung Mittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Verteilung unter den Antragstellern erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Das bedeutet, auch wenn die Umweltprämie das ganze Jahr 2009 beantragt werden kann, kann sie doch nur solange ausgezahlt werden, wie ausreichend Mittel vorhanden sind.

Ab wann kann man Anträge auf die Umweltprämie stellen?

Ein VW Polo 1.2 kostet derzeit 12050 Euro und wäre dann 2500 Euro günstiger. Foto: Volkswagen

Die abschließende Entscheidung über die Förderrichtlinie durch die Bundesregierung erfolgt am 27. Januar. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge entgegengenommen werden.

Wo bekommt man das entsprechende Antragsformular?

Das Formular kann man seit dem 27. Januar auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der Adresse www.bafa.de herunterladen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine Hotline unter der Telefonnummer 06196 908-470 geschaltet. Seit einer Woche kann das Amt auch unter 030 346465470 erreicht werden. (AG)

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