Reparaturkosten für Mietwagen absetzbar

Wer an einem Mietwagen einen Schaden verursacht und diesen reparieren lässt, kann unter Umständen die Kosten bei der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes hervor.

Die Reparaturkosten für einen Schaden am Mietwagen können Steuerzahler unter Umständen absetzen. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts des Saarlandes in Saarbrücken hervor, auf die das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hinweist (Az.: 1 K 1350/03). In dem Fall wurde der Motor eines Mietwagens zerstört, weil der Fahrer versehentlich vom fünften in den zweiten Gang geschaltet hatte. Den Schadenersatz durfte er als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Kurze Unachtsamkeit

Zur Begründung führten die Richter an, dass die komplette Zerstörung eines Motors durch falsches Schalten ein außergewöhnliches Ereignis sei. Dieses sei durch eine kurze Unachtsamkeit herbei geführt worden, die auch bei gewissenhaften Menschen vorkomme. Deshalb sei eine steuerliche Berücksichtigung zulässig. (dpa)

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