Noch Ansprüche anmelden

Hinweis des ACE

Keine Regel ohne Ausnahme: Wer noch Kleinschäden bei der Versicherung melden will, hat dafür nur noch wenige Tage Zeit.

Noch bis Jahresende können Autofahrer, die 2008 in einen Unfall verwickelt waren, ihrer Haftpflichtversicherung Kleinschäden melden. Zwar gilt der Grundsatz, dass Schäden der Versicherung innerhalb einer Woche anzuzeigen sind. Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart gibt es jedoch bei sogenannten Kleinschäden bis etwa 500 Euro eine Ausnahme: Wer im Laufe eines Jahres einen oder mehrere Bagatellschäden verursacht und die Reparaturkosten für sein Fahrzeug oder das des Unfallgegners ausgelegt hat, kann bei seiner Haftpflichtversicherung noch bis zum 31. Dezember einen Anspruch auf Kostenerstattung geltend machen. Dezemberschäden müssen bis spätesten 31. Januar 2009 gemeldet werden.

Schaden ist nicht gleich Schaden

Laut ACE ist es jedoch sinnvoll, sich vorher vom Versicherer ausrechnen zu lassen, was günstiger ist: alle Schäden zu melden, nur den teuersten - oder doch alle Schäden selber zu zahlen. Entscheidend für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt sei nicht die Höhe der Schäden, sondern die Anzahl der Unfälle. Mehrere kleinere Unfälle ergeben somit einen höheren Rabattverlust als ein teurer Schaden. (dpa/tgms)

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