Ende des Führerscheintourismus

Wem die Fahrerlaubnis entzogen wird, wird sie auch nicht mehr im Ausland unter Umgehung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung wiederbekommen können. Eine Rechtslücke wurde jetzt geschlossen.

Die Zeiten des sogenannten Führerscheintourismus sind vorbei. Autofahrer, die in Deutschland ihre Fahrerlaubnis verlieren, können im Ausland keinen EU-Führerschein mehr erwerben. Das ist das Ergebnis aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die am 19. Januar 2007 in Kraft getreten ist, teilte der ADAC am Donnerstag mit.

Rechtslücke geschlossen

Mit dieser Richtlinie wird nach ADAC-Angaben eine Rechtslücke zur Umgehung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geschlossen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch ein Urteil vom April 2004 geschaffen hatte.

Die EuGH-Richter hatten damals auf Grund einer Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 entschieden, dass eine EU-Fahrberechtigung trotz des früheren Führerscheinentzuges im Heimatland ohne jede Formalität gelten muss.

Autofahrer, die nach dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie einen tschechischen oder polnischen Führerschein erwerben, um damit in Deutschland zu fahren, obwohl die deutsche Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war, fahren ohne gültige Fahrberechtigung. Wer erwischt wird, riskiert drastische Geldstrafen. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Versicherung zahl nicht

Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalles wird er von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 5 000 Euro in Regress genommen. Die Vollkaskoversicherung zahlt gar nichts.

Wer vor dem 19. Januar einen EU-Führerschein im Ausland erworben hat - der ADAC geht von 10.000 Fällen aus - kann sich auch nicht sicher fühlen. Doch hierzu steht noch eine Entscheidung des EuGH aus; mit einem Urteil ist im Sommer zu rechnen. Wer indes noch keinen Führerschein hat und ihn aus Kostengründen im Ausland hat, braucht sich keine Sorgen zu machen.

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