Dubiose Ankaufmasche für alte Autos

Visitenkarte am Scheibenwischer

Kaufgebote an der Fensterscheibe kommen immer häufiger vor und sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Zudem sind die Preisdifferenzen im Vergleich mit dem Händler nicht so groß – und dann gibt es jetzt ja auch noch die Umweltprämie.

Von Ragah Kamel

Etwa zwölf Visitenkarten hatte er im vergangenen Jahr an seinem Auto, schätzt Georg Tryba. Darauf standen Sprüche wie «Wollen Sie ihr Auto verkaufen? Dann rufen Sie mich an.» Darunter war in der Regel eine Handy-Nummer angegeben. Eine dieser Nummern angerufen hat er jedoch nie. Bei solchen Geschäftsgebaren sei er grundsätzlich eher misstrauisch, erklärt Tryba, der bei der Verbraucherzentrale in Düsseldorf arbeitet.

Flut hat zugenommen

Die Flut der Visitenkarten hat stark zugenommen. «Ich beobachte das seit mindestens zwei Jahren», sagt der Verbraucherschützer. Die Händler beziehungsweise ihre Gehilfen strömten aus und verpassten allen geparkten Wagen in einer Straße ein Kärtchen. Die Käufer haben es dabei anscheinend nicht auf bestimmte Modelle abgesehen. Auch ältere Autos mit schlechter Abgasnorm erregen ihr Interesse, denn oft landen die alten Kisten in Afrika oder Osteuropa.

Zwar gibt es beim privaten Verkauf meist mehr für den Gebrauchten als beim Händler. Ob sich ein Anruf bei der auf der Karte angegebenen Handy-Nummer lohnt, ist aber fraglich. Diese Käufer bemühten sich oft um Wagen mit einem Wert zwischen 9000 und 10.000 Euro, sagt Reiner Rozynek vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. «Bei einer Preisspanne bis 8000 Euro kann man davon ausgehen, dass die Händler versuchen, den Preis um 1000 bis 1500 Euro zu drücken.» Die Käufer stellten bei der Probefahrt zum Beispiel ein angeblich ungewöhnliches Motorgeräusch fest. Außerdem rechneten sie damit, dass der ein oder andere schwach wird, wenn er eine Rolle mit Geldscheinen sieht.

Größerer Verdienst kaum möglich

«Das ist nur etwas für Leute, die ihr Auto schnell loswerden müssen oder nicht darauf angewiesen sind, einen möglichst guten Preis zu erzielen», sagt Katrin Elkner, Juristin vom ADAC in München. Mehr Geld für den Gebrauchten lasse sich auf diese Weise in der Regel nicht erzielen. Ausnahmen sind laut Rozynek höchstens schrottreife Autos, für die der Besitzer unter Umständen noch 150 bis 200 Euro bekomme. «Dann muss er die Verschrottung nicht zahlen.»

Wer sein Auto an einen solchen Autokäufer abstoßen möchte, sollte sich vorher über den Wert informieren und einige Angebote einholen - zum Beispiel über eine Annonce. Der genaue Wert lässt sich etwa auf der Internetseite des Marktbeobachters Deutsche Automobil Treuhand in Ostfildern (Baden-Württemberg) unter www.dat.de herausfinden.

Umweltprämie als weiterer Anreiz

Beim Preisvergleich kann es sich auch lohnen, bei einem normalen Händler nachzufragen, wie viel er für den alten Wagen beim Kauf eines neuen zahlen würde. In Anbetracht der wirtschaftlichen Situation auf dem Automarkt sei «momentan ein relativ guter Zeitpunkt, alte Autos loszuwerden», erklärt Almut Gaude vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin. Als weitere Alternative kommt in Betracht, die von der Bundesregierung beschlossene Verschrottungsprämie für ein altes Auto beim Kauf eines Neuwagens in Anspruch zu nehmen.

Möchte der Autobesitzer trotzdem an den Händler mit Visitenkarte verkaufen, zum Beispiel, weil sein Wagen keine Umweltplakette bekommt und sich daher nur schwer loswerden lässt, muss er einiges beachten. Katrin Elkner vom ADAC empfiehlt, sich an der Zulassungsstelle mit dem Händler zu treffen und ihm das Auto dort im abgemeldetem Zustand zu übergeben. «Das ist das Sicherste, denn Versicherung und Steuern hören auf zu laufen.» Geschieht das nicht, und der neue Besitzer meldet das Auto nicht korrekt um, ist der frühere Halter weiter in der Haftung und muss - falls sie nicht gezahlt wurden - für Versicherungsprämie und Kfz-Steuern aufkommen.

Bußgelder drohen

Besonders problematisch sei es, wenn der neue Besitzer mit dem Wagen ins Ausland fährt. Dort sei er oft nur schwer ausfindig zu machen. Außerdem rät die ADAC-Expertin, im Kaufvertrag festzuhalten, dass das Auto unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird. «Sonst kann es passieren, dass der Käufer wegfährt, einen Mangel feststellt und der private Verkäufer dafür haftbar gemacht wird.»

Außerdem sollte sich der Verkäufer im Kaufvertrag quittieren lassen, dass er den Fahrzeugbrief an den neuen Besitzer übergeben hat. Passiert das nicht und das Fahrzeug landet ausgeschlachtet am Straßenrand, haftet der alte Besitzer laut Rozynek für die Entsorgung und muss mit einem Bußgeld von bis zu 1500 Euro rechnen. (dpa/tmn)

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