Wer auffährt hat nicht immer Schuld

Ein Autofahrer, der einem anderem Fahrzeug hinten auffährt, trägt nicht von vornherein die Schuld. Es kommt immer auf die Umstände an, wie der Deutsche Anwaltsverein mitteilt.

Bei einem Auffahrunfall hat nicht grundsätzlich derjenige Schuld, der auffährt. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Die Juristen beziehen sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 2. März 2006 (Az.: 3 U 220/05).

Verkehrsfluss behindert

Dabei war ein Autofahrer auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug aufgefahren. Der Fahrer dieses Fahrzeugs war an einer Ampel bei Grün angefahren, hatte dann aber gebremst, weil er nach eigenen Angaben eine sich nähernde Straßenbahn gesehen hatte. Die Straßenbahn hielt allerdings an einer an der Kreuzung befindlichen Haltestelle.

Das Gericht sah in diesem Verhalten eine Behinderung des Verkehrsflusses, da er ohne für den nachfolgenden Verkehr erkennbare Ursache plötzlich abgebremst habe und dadurch das Auffahren des durch ein derartig verkehrswidriges Fahrmanöver überraschten Hintermannes unvermeidlich wurde. Entsprechend lag die Schuld für den Unfall nicht beim Auffahrenden.

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