Nach einem höchstrichterlichen Urteil müssen Gebrauchtwagenhändler den Verkaufspreis immer mit Mehrwertsteuer ausweisen – selbst dann, wenn sich das Angebot an gewerbliche Nutzer richtet, entschied der Bundesgerichtshof.
Nach einem höchstrichterlichen Urteil müssen Gebrauchtwagenhändler den Verkaufspreis immer mit Mehrwertsteuer ausweisen – selbst dann, wenn sich das Angebot an gewerbliche Nutzer richtet, entschied der Bundesgerichtshof.
Interessen der Mitbewerber beeinträchtigt
Gebrauchtwagenhändler müssen in Anzeigen immer den Gesamtpreis einschließlich Mehrwertsteuer nennen - auch wenn sich das Angebot nur an gewerbliche Nutzer richtet. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Ein Händler hatte über eine allgemein zugängliche Internetplattform Gebrauchtwagen angeboten. Er hatte argumentiert, die Angebote richteten sich ausschließlich an andere Händler, die die Autos exportieren oder weiterverkaufen (Az. I ZR 99/08). (dpa)