Das Bundesverfassungsgericht hat Blitzer für verfassungskonform erklärt. Die Verkehrssicherheit stehe über dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, urteilten die Richter.
Das Blitzen und Fotografieren von Verkehrssündern verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Die Verkehrssicherheit sei wichtiger als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Geklagt hatte ein Autofahrer, der durch die Fotos seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah.
Verkehrssicherheit wichtiger
Ein Überwachungsfoto, auf dem Fahrer und Kennzeichen zu erkennen sind, stellt zwar laut den Richtern einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Doch die Erhöhung der Verkehrssicherheit rechtfertige diese Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten.
Dabei sei zu berücksichtigen, dass es sich nicht um verdeckte Datenerhebungen handele, sondern nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die für jedermann wahrnehmbar seien. Auch seien keine Unbeteiligten betroffen, sondern nur Autofahrer, die mit einem Verkehrsverstoß selbst Anlass zu der Aufnahme geben (BVerfG, Az.: 2 BvR 759/10). (mid)