Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Die Kürzung der Pendlerpauschale könnte bald wieder zurückgenommen werden. Nach einem Urteil des Finanzgerichts in Hannover verstößt sie gegen das Grundgesetz.

Pendler können aufatmen. Das niedersächsische Finanzgericht hält die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeine Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, teilte das Gericht am Montag mit. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht über die Klage eines Ehepaares aus dem Raum Oldenburg entscheiden. Die Berufspendler hatten gegen ihr Finanzamt geklagt, weil sie für ihre gesamten Strecken einen Freibetrag eintragen lassen wollten. (AZ. 8 K 549/06).

Fahrkosten mindern das Einkommen

Die beiden Angestellten fahren in entgegen gesetzte Richtungen 41 beziehungsweise 54 Kilometer zur Arbeit. Das Finanzamt ließ die ersten 20 Kilometer unberücksichtigt, wie es die Neuregelung vorschreibt. Die Kilometerpauschale kann seit Jahresbeginn nur noch vom 21. Entfernungskilometer an abgesetzt werden. Der Bund erhofft sich dadurch etwa fünf Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen.

Nach Auffassung der Richter entstehen bei der Fahrt zur Arbeit zwangsläufig Kosten, ohne die kein Einkommen zu erzielen sei. Nicht jeder finde am Wohnort eine Stelle. Gemäß Einkommenssteuergesetz darf aber nur das Einkommen besteuert werden, das nach Abzug der beruflichen Aufwendungen bleibt. Zudem sei es unzulässig, das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum zu besteuern. (dpa)

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