Geld zurück für Steuerzahler

Pendlerpauschale

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale erhalten die Steuerzahler ihr Geld zurück. Dabei gibt es drei Gruppen, die ihr Geld zurückerhalten oder es schon haben.

Von Thorsten Wiese

Viele Berufspendler erhalten vom Fiskus bald Geld zurück. Denn Fahrten zur Arbeit sollen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an bei der Steuer angerechnet werden können. Das soll rückwirkend von Beginn 2007 an gelten. Steuerzahler dürfen für das Steuerjahr 2008 im kommenden Frühjahr also wieder die vollen Entfernungskilometer in Abzug bringen. Und was 2007 betrifft, können sich die meisten jetzt zurücklehnen - das Amt überweist ihnen das Geld von allein. Andere allerdings müssen eine formlose Mitteilung an das Finanzamt schicken und ihre Ansprüche geltend machen - je nachdem, welche Angaben sie in der Steuererklärung für 2007 gemacht haben. Grundsätzlich teilen sich die betroffenen Steuerzahler in drei Gruppen auf:

Vorläufiger Steuerbescheid

Wer alle Entfernungskilometer angegeben und vom Finanzamt für 2007 einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten hat, bekommt eine Rückzahlung. «Das ist die größte Gruppe», sagte Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin dem dpa-Themendienst. «Sie haben alle Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte in der Steuererklärung angegeben und deswegen einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten.»

Sie müssen jetzt nichts tun - sie erhalten die Rückzahlung von allein. Laut einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums soll das Geld möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 von den Ämtern an die Steuerzahler gehen.

Endgültiger Steuerbescheid

«Die anderen sind die, die keine Entfernung oder nur die ab dem 21. Kilometer angegeben haben», erläuterte Klocke - «weil sie es verschusselt haben oder besonders gesetzestreu sein wollten». Diese Gruppe sollte jetzt noch seine Ansprüche anmelden: «Diese Steuerzahler müssen zeitnah handeln.» Eine formlose Mitteilung reiche aus - aber ohne ein entsprechendes Schreiben könne das Finanzamt von den Kilometern keine Kenntnis haben.

«Ich muss jetzt prüfen, ob ich die Kilometer exakt eingetragen habe», rät Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Seiner Erfahrung nach sind es nicht wenige, die in der Debatte der vergangenen Monate resigniert und keine Kilometer eingetragen haben. «Die sollten das jetzt nachholen.»

Viele hätten ihren Steuerbescheid für 2007 allerdings ohnehin noch nicht. Diese Gruppe geht auf Nummer sicher, wenn sie dem Finanzamt ebenfalls formlos die Entfernungskilometer mitteilt. War der Bescheid schon in der Post, ist aber nicht älter als einen Monat, schicken Steuerzahler dem Amt einen entsprechenden Änderungsantrag. Ist der Bescheid älter als ein Monat, sollten Steuerzahler Einspruch einlegen. In allen Fällen sollte dann eine Rückzahlung erfolgen.

Wer in der Steuererklärung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sowie zur Zahl der Arbeitstage pro Jahr gemacht hat, kann dies nachholen, rät auch das Ministerium. Das Amt sei dann zur Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.

Aussetzung der vorläufigen Vollziehung

Nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes ist das die kleinste Gruppe. «Sie haben ihr Geld schon, weil sie mit der Einkommensteuererklärung die Aussetzung der vorläufigen Vollziehung beantragt haben», erläutert Klocke - oder sie hätten das per Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte erledigt. Das bedeutet, dass sie aktiv auf der Veranlagung nach der alten Regelung bestanden haben. Sie haben also in Kauf genommen, dass die bislang noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise zu Ungunsten der Steuerzahler ausfällt und sie möglicherweise nachzahlen müssen. «Sie haben altes Recht beantragt und es jetzt auch bekommen», sagt Klocke.

Hintergrund der drei Szenarien ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag (9. Dezember). Mit seinem Spruch hat das Gericht dem Gesetzgeber den Auftrag für eine neue Regelung zur steuerlichen Absetzung von Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte erteilt. Die Abschaffung der Pendlerpauschale mit Wirkung vom 1. Januar 2007 an sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, hieß es. Vom 1. Januar 2009 an gelte daher wieder das bis Ende 2006 geltende alte Recht.

15 Kilometer im Schnitt

Dabei war - und ist künftig - vorgesehen, dass die Aufwendungen für Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer bei der Steuerlast abgezogen werden, vom ersten Entfernungskilometer an. De facto war die Pendlerpauschale seit Beginn 2007 abgeschafft. Nur Entfernungen ab dem 21. Kilometer durften mit Bezug auf eine Härtefallregelung abgesetzt werden. Laut dem ADAC in München fahren Pendler in Deutschland im Schnitt 15 Kilometer zu ihrer Arbeitsstätte. Die meisten nutzten dafür das Auto. (dpa/tmn)

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