Fallstricke hinter der Ersparnis

Versicherungsrabatte

Den einen oder anderen Euro in der eigenen Geldbörse zu behalten, kann verlockend sein, wenn man eine neue Versicherungspolice abschließt. Doch ob der Rabatt im Zweifelsfall auch zum Tragen kommt, sollte man gründlich prüfen, empfehlen die Verbraucherschützer.

Mittlerweile gibt es bei der Autoversicherung eine ganze Reihe an Rabatten. «Zu den üblicheren Möglichkeiten zählen der Garagen- oder auch der Kilometer-Rabatt», sagt Stephan Schweda, Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Allerdings beweisen die Versicherungen einiges an Kreativität - die Menge der möglichen Rabatt-Arten ist unübersichtlich geworden. So gibt es laut dem Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart zum Beispiel auch einen Öko-Rabatt, wenn der Versicherungsnehmer ein sparsames Fahrzeug lenkt. Der Hausbesitzer-Rabatt senkt die Prämie, wenn der Kunde im Eigenheim lebt, der «Lady»-Rabatt steht zur Verfügung, wenn das Auto nur von einer Frau gefahren wird, und der Einzelfahrer-Rabatt gilt, wenn immer nur eine bestimmte Person am Lenkrad sitzt. Daneben gibt es den Berufsgruppen-Rabatt, den Zweitwagen-Rabatt, den Sicherheitstrainings-Rabatt, den Fahrerkreis-Rabatt und, und, und...

Grundtarif beachten

Doch ist nicht alles Gold, was glänzt. Denn ein Rabatt ist zwar ein Nachlass auf den Beitrag - was aber nicht bedeutet, dass es hier am günstigsten ist. Laut ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner gilt nämlich eine Faustformel: «Je mehr Rabatte, desto höher ist der Grundtarif, der zu entrichten ist.» Schließlich wollen die Versicherungen keine Geschenke machen: Rabatte sind Marketingmaßnahmen, deren Ziel allein darin besteht, möglichst viele neue Kunden anzuwerben.

Rabatt-Voraussetzungen prüfen

Und weil das so ist, sollte auch auf mögliche Fallstricke im Zusammenhang mit Nachlässen geachtet werden. «Bei Rabatten ist es zuerst einmal wichtig, darauf zu schauen, was man tatsächlich sparen kann», sagt Jost Kärger, Versicherungs-Jurist des ADAC in München. «Dann ist es aber auch noch wichtig zu schauen, was passiert, wenn man die Voraussetzungen nicht einhalten kann oder sie verletzt.»

Vertragsstrafen einkalkulieren

Denn ohne Einschränkungen gibt es die Rabatte nicht. «Ein Problem kann dadurch entstehen, dass sogenannte Vertragsstrafen vereinbart werden», erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. «Diese Vertragsstrafen sind allerdings sehr unterschiedlich.» Sie können fällig werden, wenn der mit einem Garagen-Rabatt versicherte Wagen nicht in der Garage stand, als der Autodieb zugeschlagen hat. Die Versicherung regelt den Fall dann zwar meist wie gewohnt. Als Vertragsstrafe kann aber zum Beispiel ein Jahresbeitrag zusätzlich fällig werden - und dass der Rabatt künftig nicht mehr gewährt wird, dürfte ebenfalls klar sein.

Wer sich also für einen Rabatt interessiert, sollte ihn mit Bedacht in Anspruch nehmen. «Es kommt auch auf die genaue Formulierung an», sagt Jost Kärger. «Zum Beispiel darauf, ob es heißt «muss in der Garage stehen» oder «muss regelmäßig in der Garage stehen».» Denn «muss in der Garage stehen» bedeutet, dass der Wagen daheim immer hinter der verschlossenen Tür abgestellt werden muss. (dpa/AG)

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