Autoschlüssel immer in Werkstatt abgeben

Versicherungsnehmer handeln riskant, wenn sie ihren Autoschlüssel in einem unzureichend gesicherten Werkstattbriefkasten deponieren.

Wer seinen Autoschlüssel in einem unzureichend gesicherten Werkstattbriefkasten deponiert, riskiert den Kaskoschutz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 8 U 182/04) hervor, auf das der ADAC in München hinweist. In dem Fall hatte ein Kunde sein Auto auf einem unbewachten Werkstattgelände abgestellt. Den Schlüssel warf er in den nicht einbruchsicheren Außenbriefkasten des Unternehmens. Ein Dieb brach den Briefkasten auf und stahl das Fahrzeug.

Grob fahrlässig gehandelt

Vor Gericht versuchte der Bestohlene vergeblich, den Diebstahlschutz seiner Kaskoversicherung einzufordern. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, befanden die Richter. Anders ausgefallen wäre das Urteil, wenn sich der Briefkasten in einem sicheren Bereich befunden hätte - beispielsweise in der Eingangstür oder der Hauswand der Werkstatt. Auch ein Briefkasten mit tresorähnlichen Sicherungen hätte als ausreichend sicher gegolten.

Der ADAC rät Autobesitzern, den Fahrzeugschlüssel bei einer anstehenden Reparatur des Wagens am besten immer direkt beim Werkstattleiter oder dessen Vertretung abzugeben. Nur in Ausnahmefällen kann der Schlüssel in den Werkstattbriefkasten geworfen werden. Dieser sollte aber auf jeden Fall erkennbar aufbruchsicher sein.

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