Ausfahrt blockiert: Bei Unfall mitschuldig

Wer sein Auto verkehrswidrig parkt, muss im Fall eines Unfalls mit einer Schadenersatzklage rechnen. Ein entsprechendes Urteil hat das Amtsgericht Frankfurt gefällt.

Parkt ein Autobesitzer seinen Wagen in einer Grundstücksausfahrt und behindert hinausfahrende Fahrzeuge, ist er im Fall eines Unfalls mitschuldig. Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt (Az.: 32 C 518/06-22) berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.

Im verhandelten Fall war der Kläger beim Versuch, mit seinem Wagen das verkehrswidrig geparkte Fahrzeug zu passieren, gegen eine Mauer geprallt. Die Richter billigten ihm einen Anspruch auf Schadensersatz zu: Das geparkte Auto sei die entscheidende Unfallursache gewesen, daher müsse sein Halter 25 Prozent des Schadens übernehmen. Den Geschädigten trifft dem Urteil zufolge allerdings ein erhebliches Mitverschulden, weil er das Hindernis zwar deutlich erkannt, aber dennoch versucht habe, an ihm vorbei zu kommen.

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