Auf die Nachweise kommt es an

Abwrackprämie richtig beantragen

Ab sofort kann die Abwrackprämie beantragt werden. Um die 2500 Euro zu erhalten, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Altautobesitzer können ab sofort die von der Bundesregierung beschlossene Abwrackprämie beantragen, wenn sie ihr Fahrzeug in die Schrottpresse geben und sich im Gegenzug einen Neuwagen kaufen. Um von heute (Dienstag) an die 2500 Euro ausgezahlt zu bekommen, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nur wer den Antrag in der dafür vorgesehenen Frist stellt und alle geforderten Nachweise beifügt, erhält den Verschrottungsbonus vom Staat.

Anträge online

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin muss das zu verschrottende Altfahrzeug mindestens neun Jahre alt sein und zuletzt ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Die Prämie werde nur für den Kauf eines Neuwagens beziehungsweise eines höchstens ein Jahr alten, einmalig zugelassenen Jahreswagens gewährt.

Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2009 auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn gestellt werden. Formulare können Verbraucher online beim BAFA unter www.bafa.de herunterladen. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen beigefügt sind. Dazu gehören der von einem anerkannten Demontagebetrieb ausgestellte Verwertungsnachweis und die verbindliche Erklärung des Betriebs auf dem Antragsformular, dass das Altfahrzeug tatsächlich in der Schrottpresse landet.

Nur limitierter Topf vorhanden

Außerdem muss der Antragsteller die sogenannte Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien des von der Zulassungsstelle entwerteten Fahrzeugscheins und -briefs nachweisen, ebenso die Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller durch entsprechende Kopien der Fahrzeugpapiere. Auch eine Kopie der Neuwagenrechnung oder des Leasingvertrags muss dem Antrag beigefügt sein. Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller ist eine Bescheinigung des Herstellers nötig, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen zugelassen war.

«Alle Unterlagen müssen vorliegen, sonst können wir den Antrag nicht bearbeiten», sagte BAFA-Sprecher Holger Beutel dem dpa-Themendienst am Dienstag. Den Antrag zu stellen und fehlende Nachweise später nachzureichen, sei nicht möglich: «Es muss alles zusammen eingereicht werden.» Das stellt insbesondere jene Neuwagenkäufer vor ein Dilemma, deren Wunschmodell nur mit einer langen Wartezeit lieferbar ist. Sie können die Abwrackprämie erst dann beantragen, wenn der neue Wagen ausgeliefert ist und sie ihn zugelassen haben. Unter Umständen sind dann die Gelder aus dem 1,5 Milliarden Euro fassenden Fördertopf jedoch bereits aufgebraucht. (dpa/tmn)

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