Abwracken für Erben

Umweltprämie

Mit derzeit etwa 231.000 gestellten Anträgen beim Bafa befürchten einige Stimmen schon das baldige Ende der Fördermittel. Aber es gibt immer noch Regelbedarf.

Die Abwrackprämie gilt nun auch für geerbte Pkw. Aufgrund einer geänderten Regelung können nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun auch Erben von verschrottungsfähigen Pkw die Fördermittel in Höhe von 2.500 Euro beantragen.

Beglaubigte Kopie des Erbscheins

Dazu müssen sie dem Antrag neben den üblichen Papieren auch eine beglaubigte Kopie des Erbscheins beilegen. Zugleich soll ab 30. März ein überarbeitetes Antragsverfahren gelten, das Reservierungsanträge erlaubt, womit man sich mit einer Kopie des Kaufvertrages einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren kann, während man auf die Auslieferung warten muss. (mid/AG)

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