Verrechnungsformel

Rückabwicklung eines Autokaufes

Einen Autokauf rückgängig zu machen, ist unschön und mit einigem Rechenaufwand verbunden. Die Gerichte entlasten inzwischen allerdings den Käufer, indem sie eine höhere Laufleistung von modernen Autos berücksichtigen.

Kommt es nach einem Autokauf zur Rückabwicklung, muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen. Umgekehrt muss sich der Käufer die Benutzung des Fahrzeuges anrechnen lassen. Dabei gehen die Gerichte inzwischen vor allem bei gehobenen Mittelklasseautos von einer Haltbarkeit von mindestens 250000 Kilometer aus (Az.: 8 U 2366/04).

Geringere Last für den Käufer

Entsprechend gilt die Formel, dass der Bruttokaufpreis mit der Zahl der gefahrenen Kilometer multipliziert wird und dieser Wert durch 250000 zu teilen ist. Durch die damit zu berücksichtigende erhebliche Mehrleistung der Autos vermindert sich die einem Käufer anzulastende Entschädigung rechnerisch deutlich von 0,67 Prozent auf 0,4 Prozent des Kaufpreises je gefahrene tausend Kilometer. (AG)

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