Keine sofortige Mitteilungspflicht

Mietautounfall

Der Bundesgerichtshof kappt eine Zusatzklausel in Automietverträgen. Eine Unfallkostenbeteiligung ist für den Mieter in bestimmten Fällen unzulässig.

Der Mieter eines Autos ist nicht verpflichtet, einen Unfall unverzüglich dem Vermieter zu melden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die in Köln erscheinende Fachzeitschrift «BGH-Report» (Heft 7/2008) berichtet. Der Mieter musste sich daher in diesem Fall weder an der Schadensregulierung beteiligen noch eine Vertragsstrafe zahlen (Az.: XII ZR 213/05).

Information der Polizei ist ausreichend

Das Gericht wies die Zahlungsklage eines Kfz-Vermieters ab. Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Kunde sich an den Kosten eines Unfalls beteiligen müsse, falls er neben der Polizei nicht auch sofort den Vermieter benachrichtige. Zumindest sollte eine Vertragsstrafe von bis zu 850 Euro fällig werden. Bei einem Unfall hatte ein Mieter nur die Polizei informiert. Nach Auffassung der Bundesrichter reichte das aus. Denn es sei nicht ersichtlich, zu welchem Zweck in diesen Fällen auch noch die sofortige Information des Vermieters erforderlich sei. Denn die Polizei nehme die notwendigen Ermittlungen ohnehin vor. (dpa/gms)

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