Keine Chance für Führerscheinflüchtlinge

Die Voraussetzungen für das Ende des Führerscheintourismus ist gelegt. Autofahrer, denen der Schein entzogen wurde, nützt eine Lizenz aus dem Ausland bald nichts mehr.

Autofahrer, denen wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs der Führerschein entzogen wurde, könnten schon bald nicht mehr mit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis auf deutschen Straßen fahren dürfen. Wie der ADAC meldet, hat Generalanwalt Yves Bot vor dem europäischen Gerichtshof erklärt, dass die nationalen Führerscheinbehörden unter gewissen Voraussetzungen die Anerkennung der Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins verweigern können.

Wohnsitz entscheidend

Dieser Fall tritt dann ein, wenn der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Heimatland erfolglos geblieben und vom Bestehen eines medizinisch-psychologischen Test abhängig gemacht wurde. Zum einen können die Behörden dann annehmen, dass der Inhaber die medizinisch-psychologische Untersuchung in Deutschland umgehen wollte. Zum anderen dürfe der Aufnahmestaat den Ausstellungsstaat zur Prüfung der Gültigkeit der erteilten Fahrerlaubnis auffordern, um zu erkennen, ob der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Erteilung tatsächlich einen Wohnsitz im Ausstellungsstaat hatte. Bisher war dies nicht möglich.

Bot vertritt zudem die Ansicht, dass der Ausstellungsstaat prüfen müsse, ob sich der Inhaber der Fahrerlaubnis einer ärztlichen Untersuchung unterzogen hat, deren Niveau dem des medizinisch-psychologischen Tests vergleichbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, soll der kontrollierende Mitgliedsstaat ausnahmsweise die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins verweigern dürfen.

Urteil erst in ein paar Monaten

Ob sich der europäische Gerichtshof den Empfehlungen des Generalanwalts anschließen wird, ist derzeit noch unklar. Experten erwarten jedoch, dass die Richter in ihrem Spruch zu einem ähnlichen Ergebnis kommen werden. Das abschließende Urteil wird in wenigen Monaten erwartet. (AG)

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