Hauptschuld für Übereilige

Riskantes Überholmanöver

Riskantes Überholen führt im Schadensfall vor Gericht zu einer deutlichen Schuldzuweisung. In dem verhandelten Fall wurde das Linksabbiegen einer Vorausfahrenden missachtet.

Wer es zu eilig hat und einen Linksabbieger überholt, riskiert unter Umständen nicht nur einen Unfall, sondern bekommt in der Folge bei einer Auseinandersetzung vor Gericht auch den größten Teil der Schuld zugeschrieben. Das macht eine Entscheidung des Landgerichtes Karlsruhe deutlich.

Teilschuld des Linksabbiegers

In dem Fall war es nach einem solchen riskanten Überholmanöver zur Kollision gekommen. Die Richter sahen in dem Verhalten einen Verstoß gegen das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage. Allerdings hielt das Gericht auch der Linksabbiegerin eine «Verletzung der doppelten Rückschaupflicht» vor. Was in der Folge dazu führte, sie bei der Urteilsfindung mit einem Drittel an den Kosten zu beteiligen.
(Az.: 8 O 294/07// ZfS 2008,82).

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