Gnade vor Recht

Urteil des Landgerichtes Düsseldorf

Alkohol am Steuer ist ein triftiger Grund für den Entzug des Führerscheins. Aber es kann eben auch Ausnahmen geben, wenn man den Fehltritt als singuläres Ereignis glaubhaft machen kann.

Trotz 2,12 Promille am Steuer hat ein Student seinen Führerschein bereits nach einem zweimonatigen Fahrverbot wieder zurückbekommen. Grund für die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf LG Düsseldorf (Az.: 24a Ns 26/07)war der nachweisbar geänderte Lebenswandel des reumütigen Autofahrers. In dem verhandelten Fall war der Autofahrer mit 2,12 Promille von der Polizei gestellt worden. Dieses Erlebnis schockierte den Betroffenen so stark, dass er fortan keinen Tropfen Alkohol mehr anrührte, therapeutische Hilfe suchte und an einer Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Autofahrer teilnahm. Seine Abstinenz wies er durch Laborbefunde von Blutuntersuchungen nach.

Führerschein eigentlich weg

Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht wiesen die Richter darauf hin, dass die Fahrerlaubnis eigentlich komplett entzogen werden müsste. Da der Autofahrer vom Gericht jedoch nicht mehr als grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wurde, durfte er den Führerschein behalten. Das Landgericht bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts, nach dem der Betroffene bereits nach Ablauf des Fahrverbotes seinen Führerschein ausgehändigt bekommen hatte. Das Berufungsgericht betonte, dass er seitdem völlig unauffällig am Straßenverkehr teilgenommen habe. Deshalb sei die Entscheidung des Amtsgerichts aufrecht zu erhalten. (mid)

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