Der Habitus eines Neuwagens geht schnell verloren. Bereits nach der ersten Fahrt kann der Status schon verschwunden sein.
Nach 35 Kilometern ist ein Auto bereits kein Neuwagen mehr, sondern ein Gebrauchtwagen. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der Verkäufer die Gewährleistung von zwei auf ein Jahr verkürzen kann.
Landgericht Bremen entscheidet
Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bremen hat jetzt der "Süddeutsche Verkehrskurier" hingewiesen (Az. 6 O 1308/07). (mid)