Gebraucht nach 35 Kilometern

Recht

Der Habitus eines Neuwagens geht schnell verloren. Bereits nach der ersten Fahrt kann der Status schon verschwunden sein.

Nach 35 Kilometern ist ein Auto bereits kein Neuwagen mehr, sondern ein Gebrauchtwagen. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der Verkäufer die Gewährleistung von zwei auf ein Jahr verkürzen kann.

Landgericht Bremen entscheidet

Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bremen hat jetzt der "Süddeutsche Verkehrskurier" hingewiesen (Az. 6 O 1308/07). (mid)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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