Die staatliche Förderung bei der Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei Dieselfahrzeugen lief 2015 eigentlich aus. Da die finanzielle Hilfe aber kaum genutzt wurde, können auch in diesem Jahr Zuschüsse beantragt werden.
Auch 2016 bekommen Besitzer älterer Dieselfahrzeuge einen Zuschuss vom Staat, wenn sie einen Rußpartikelfilter nachrüsten. 260 Euro werden pro Fahrzeug gezahlt. Die Staatshilfe gab es bereits im vergangenen Jahr. Von den zur Verfügung gestellten 30 Millionen Euro wurden aber nur rund sieben Millionen ausgezahlt, meldet die Sachverständigen-Organisation GTÜ.
Nachrüstung bis Ende September
Das Angebot gilt für alle Diesel-Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, die vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden. Halter von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen – wie etwa Transporter – erhalten den Zuschuss, wenn ihr Fahrzeug erstmalig vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen wurde. Nach erfolgter Nachrüstung in einer Fachwerkstatt bis spätestens 30. September 2016 können entsprechende Anträge bis einschließlich 15. November 2016 gestellt werden. Bis dahin muss der Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de eingegangen sein.
Mit dem Einbau des Abgasreinigungssystems kann eine bessere Einstufung bei der Umweltplakette erfolgen, die es unter Umständen erlaubt, mit dem Dieselauto wieder in Umweltzonen zu fahren. Eine Nachrüstung ist in vielen Kfz-Werkstätten möglich, die Kosten liegen in der Fachwerkstatt für gängige Fahrzeugmodelle zwischen 600 und 1000 Euro.
Wichtig ist laut GTÜ, dass der Fahrzeughalter nach erfolgter Nachrüstung die Partikelminderungsstufe in den Fahrzeugpapieren nachtragen lässt. Erst dadurch wird die Nachrüstung amtlich und das Finanzamt wird über eine eventuelle Änderung des Steuersatzes informiert. (SP-X)