Kraftfahrzeuge kann man bereits online zulassen. Noch kommen die Papiere aber per Post. Ab Herbst genügt in der Zeit ein digitaler Bescheid.
Die digitale Zulassung eines Autos wird ab September einfacher. Dann ist es möglich, unmittelbar nach der Online-Zulassung mit dem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen, wie das Bundeskabinett nun beschlossen hat. Bislang mussten Fahrzeughalter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten, künftig reicht für den Übergang der digitale Bescheid.
Außerdem können künftig Sonderkennzeichen etwa für Oldtimer oder Saisonfahrzeuge digital beantragt werden, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt. Auch die Zulassung durch juristische Personen des Privatrechts, etwa Unternehmen oder Vereine, wird dann über die bestehenden i-Kfz-Portale möglich. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen – „i-Kfz“ genannt – wurde schrittweise ab 2019 eingeführt und ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 2015 verfügbar. Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Nutzer benötigen neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose „AusweisApp“ des Bundesinnenministeriums. (SP-X)